Mehr Sauberkeit durch Mehrweg
Gemeinsamer Ersetzungsantrag an Stelle von VO/1309/23/Neuf. der Fraktionen von Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKES BÜNDNIS an den Ausschuss für Umwelt am 05.02.2025, an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 11.02.2025, an den Hauptausschuss am 13.02.2025 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 17.02.2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Christenn,
sehr geehrter Herr Reese,
die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKES BÜNDNIS beantragen, der Ausschuss für Umwelt, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen folgenden Beschluss fassen:
1. Um die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern soll die Nutzung von Mehrwegverpackungen erhöht werden. Dazu entwickelt die Verwaltung gemeinsam mit Akteuren (wie beispielsweise Gastronomiebetrieben, Bäckereien, Anbietern von Mehrwegverpackungen, AWG, ESW) ein umfassendes Konzept. Dabei soll besonders das geltende Verpackungsgesetz mit der sog. Mehrwegangebots-Pflicht bei Betrieben und auch Verbraucher:innen bekannter gemacht und zur Umsetzung angeregt werden. Eine Zusammenarbeit mit den Bergischen Nachbarstädten Remscheid und Solingen ist anzustreben, damit keine „Insellösungen“ erzeugt werden.
2. Das zu erwartende Verhältnis von Aufwand und Ertrag für die Nutzung von Mitteln aus dem Einwegkunststofffonds sollen abgeschätzt werden. Im positiven Fall sollen der Ertrag für die Intensivierung der Stadtsauberkeit/Stadtreinigung gemeinsam mit AWG/ESW sowie z.B. einer präventiven Bildungskampagne (Informationsoffensive) eingeplant und verwendet werden. Ziel ist es, die Vermüllung des öffentlichen Raumes durch umweltschädliche Einwegkunststoffprodukte zu reduzieren.
3. Die bestehenden Regelungen wie z.B. Mehrweg-Angebotspflicht oder Einweg-Verbot bei Veranstaltungen werden verstärkt kontrolliert und Verstöße geahndet. Darüber hinaus wird angestrebt, bei größeren Veranstaltungen mit vielen Einzelanbietern (z.B. Weihnachtsmärkte, große Stadtfeste) ein Mehrwegkonzept zentral über den Organisator, ggf. mit Hilfe von Dienstleistern umzusetzen. (Vorbild: Rheinkirmes Düsseldorf). Entsprechende Optionen und deren Umsetzbarkeit sind zu prüfen.
4. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt sowie dem Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW regelmäßig,
mindestens 2x im Jahr über den Stand der Prüfungen und der Maßnahmen, erstmals im vierten Quartal 2025.
Begründung
Die Entsorgung von Einweg-Verpackungsmüll im öffentlichen Raum ist eine große Herausforderung. Ein großer Teil der Müllmenge, die hier anfällt, besteht aus To-Go-Bechern, Pizzakartons oder anderen Essensverpackungen. Im Jahr 2017 verursachten Einweggeschirr und Verpackungen „to-go“ mehr als 346.000 Tonnen Müll (UBA, BMU 2020). Hinzu kommt, dass ein großer Teil dieses Mülls wild entsorgt wird und öffentliche Plätze, Parks und Wälder verdreckt. Die Reinigung dieser Flächen verursacht hohe Kosten, die von der Allgemeinheit (u.a. über die Müllgebühren) getragen werden müssen. Die Belastung für die Umwelt und die negative Auswirkung auf das Image der Stadt ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe, Caterer und Lieferdienste ab dem 1. Januar 2023 ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten und die Kund:innen gut sichtbar über das Vorhandensein solcher Mehrwegbehälter zu informieren. Die Ergebnisse eines Marktchecks der Verbraucherzentrale NRW dazu aus Juni 2023 sind indessen enttäuschend. Untersucht worden sind 418 Betriebe in 19 NRW-Städten, 30 davon in der Elberfelder Innenstadt. 201 der 418 Betriebe boten demnach kein Mehrweggeschirr an, weitere 42 machten keine Angaben dazu. „Die gesetzliche Neuregelung für die Takeaway-Gastronomie sollte dazu beitragen, die Flut an Einwegmüll einzudämmen. Doch Mehrwegangebote führen weiterhin ein Schattendasein. „Für Verbraucher:innen ist es weder leichter noch attraktiver geworden, umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen“, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW dazu in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 2. August 2023. Die untersuchten Betriebe, die keine Mehrwegalternative vorhielten, verstoßen damit klar gegen gesetzliche Regelungen. Wenn ein Betrieb (ab einer Größe von mehr als fünf Mitarbeiter:innen und einer Verkaufsfläche über 80 qm) Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet, dann muss er auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten. Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen dabei nicht teurer sein, allerdings darf auf Mehrwegverpackungen ein Pfand erhoben werden. Zur Information für die Kundschaft müssen die Betriebe gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen. Für kleine Betriebe (bis 80 qm Verkaufsfläche und maximal 5 Beschäftigte) gilt: Es müssen keine Mehrwegverpackungen bereitgestellt werden, aber die Betriebe müssen Essen und Getränke auf Wunsch der Kundschaft in Becher oder Schalen füllen, die von der Kundschaft mitgebracht werden. Und auch sie müssen auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln darauf hinweisen, dass sie Essen oder Getränke in mitgebrachte Gefäße abfüllen. Es wäre ein entscheidender Schritt diese Mehrweg-Angebotspflicht zu bewerben und auch zu kontrollieren.
Gleiches gilt für die schon länger für Wuppertal beschlossene Pflicht, keine Einwegverpackungen bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen anzubieten (Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal §3). In beiden Fällen könnte der digitale Mängelmelder der Stadt zum Einsatz kommen, um den Aufwand für die Kontrollen minimal zu halten. Die Belastungen der Gastronomie sind durch Personalmangel, Kostensteigerungen und Ende der Mehrwertsteuer-Senkung massiv. Auch wenn die Außerhaus-Verpflegung nicht vom Ende der Mehrwertsteuer-Senkung ab 1.1.2024 betroffen ist (hier bleibt der Satz bei 7%), sollte eine zusätzliche Belastung vermieden werden. Studien zeigen, dass Mehrwegverpackungen in der Gastronomie auf längere Sicht kostengünstiger sind als die immer komplexeren und teureren Einwegverpackungen. Dort, wo eine Unterstützung (durch Beratung) und Förderung (durch finanzielle Anreize) möglich ist, sollte die Stadt Wuppertal entsprechende Angebote machen. Das betrifft vor allem kleinere Anbieter:innen, die (noch) nicht der Mehrweg-Angebotspflicht unterliegen.
Die Bundesregierung hat ein Einwegkunststoff-Fondsgesetz beschlossen und folgt damit EU-Vorgaben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Ab 2025 sollen erstmals Mittel aus diesem Fonds ausgezahlt werden. Über ein Punktesystem wird die Auszahlung der Fondsmittel an die anspruchsberechtigten Kommunen geregelt. Es sieht für die Reinigungs-, Sammlungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen im Innerorts- wie im Außerortsbereich die Vergabe von Punkten vor. Zusätzlich zu weiteren Maßnahmen, die auf Bundesebene ergriffen werden sollten, damit das Bundesgesetz auch umgesetzt wird, möchten wir uns auch auf kommunaler Ebene dafür einsetzen, in der Hoffnung, dass so Müll durch Einwegverpackungen in unserer Stadt reduziert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Arif Izgi, umweltpolitischer Sprecher und Benjamin Thunecke, Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion
Thomas Hahnel-Müller, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion
Cornelia Krieger, umweltpolitische Sprecherin und Denise Frings, Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Susanne Herhaus und Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzende Linkes Bündnis