Mehr Grün in Bebauungsplänen
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 01.06.2023, an den Hauptausschuss am 12.06.2023 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 13.06.2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Köksal,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen, des Hauptausschusses und des Rates mögen folgenden Beschluss fassen:
- Die Stadt Wuppertal nimmt den „Grünordnungsplan“ (§11 BNatSchg in Verbindung mit § 9 BBaug) als Sondersatzung, neben dem Umweltbericht und anderen fachlichen Aspekten, mit eigenem Kapitel in jedem Bebauungsplan auf.
- Das Ressort Grünflächen und Forsten und das Ressort Bauen und Wohnen werden beauftragt sich dafür einzusetzen, die Stadt mithilfe von Begrünungs- und Baumpflanzungsmaßnahmen an ein sich veränderndes Klima anzupassen.
- Gemeinsam mit weiteren Ämtern und Ressorts wird ein Katalog an Anpassungsmaßnahmen für den jeweiligen Bebauungsplan entwickelt. Bei jeder Planung müssen die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt werden. Bestehende Bäume sollen erhalten bleiben.
- Ebenso sind die Randgebiete auf den Höhen rund um Wuppertal mit ihren Frischluftschneisen zu beachten. Luftleit-, Durchlüftungs- und Kaltluftbahnen sollen mit entsprechenden Maß-nahmen gestärkt und nicht verriegelt werden.
Relevante Maßnahmen sind dabei zum Beispiel:
- Erhalt von Bäumen und / oder Neu- und Ausgleichspflanzung
- Dach- und Fassadenbegrünungen
- Entsiegelung befestigter Flächen
- Sicherung von Luftaustauschbahnen, ggf. Schneisen in der Siedlungsstruktur freihalten. Ggf. sind Belüftungskonzepte zu erstellen
- Maximal mögliche Freilegung von Bachläufen
- dezentrale Regenversickerung
- Erhalt und Schaffung von offenen Wasserflächen.
- Artenschutz und Biodiversität, durch klimagerechte Festsetzungen.
Begründung:
Im Sachstandsbericht Klimaschutz und Klimafolgenanpassung vom 30.01.23 wurden unter „Punkt 10 „Ergebnisse in der Bebauungsplan-Initiative im Sinne des Klimagerechten Bauens“ über die Erarbeitung von „Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung, bei dem Verkauf konzerneigener Grundstücke und stadteigenen Neubauvorhaben“ berichtet. In diesem Antrag geht es auch um Privatgrundstücke und der Bauleitplanung für die Stadt Wuppertal insgesamt.
Die Grün-Blauen-Infrastrukturen (Grünflächen, Wasserflächen und Vegetation) stellen wichtige Klimaanpassungsmaßnahmen in den Städten dar, um die Folgen des Klimawandels, sowohl hin-sichtlich Starkregenereignissen, Trockenphasen und Hitzeüberlastung zu reduzieren. Sie haben im Sommer eine kühlende Wirkung auf das Stadtklima in den Innenstädten. Insbesondere Großbäume verschatten und kühlen durch Verdunstung und erhöhen an heißen Tagen und in dicht bebauten Stadtteilen die Aufenthaltsqualität. Ebenso kann mit und Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnah-men für kühle Außenluft in Stadtquartieren gesorgt werden.
Das Ziel der Grünordnungsplanung ist es, Freiräume in den Stadtbezirken zu schützen, neue Grün- und Freiflächen zu entwickeln und baurechtlich zu sichern. Es soll daher verpflichtend sein, in Be-bauungsplanverfahren von Beginn an die Grünplanung ganz wesentlich zu beteiligen: Grün- und Freiräume, Ausgleichsflächen und der Artenschutz müssen von Anfang an mitgeplant werden.
Durch den §11 BNatSchg in Verbindung mit § 9 BBaug gibt es mehr Möglichkeiten, mehr Grün in Bebauungsplänen zu sichern und damit das Leben und Wohnen vieler Menschen in der Innenstadt und den Quartieren schon heute und künftig zu verbessern. Diese Arbeitsstruktur, Grünplanung als eigenes Kapitel, ist für die Verwaltung nicht neu und wurde bereits in einigen neueren Bebauungsplänen umgesetzt. Unser Anliegen ist es, diese Struktur zur Regel zu erheben. Grüne Struktur wird so gefördert und gesichert und Bauherren werden leichter in die Lage versetzt, entsprechende Auflagen im Bebauungsplan zu finden und einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Krieger Rainer Widmann
Stadtverordnete Stadtverordneter