Kulturförderabgabe für Wuppertal
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, Hauptausschuss und Rat mögen wie folgt beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Wuppertal zum schnellst möglichen Zeitpunkt einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandsteuer zur Genehmigung vorzulegen.
1) Hierbei sollen Beherbungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden.
2) Die Abgabe soll 5% des Übernachtungspreises betragen.
3) Einnahmen aus der o. a. Kulturförderabgabe sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kinder und Jugendlichen sowie für den Zugang finanziell benachteiligter Menschen zu Bildung und Kultur verwendet werden.
4) Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich der Rat im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.
5) Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
a) eine Einnahmenkalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer 5%-Abgabe vorzulegen.
b) die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p. a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen.
Begründung:
Die Auswirkungen der globalen Finanzkrise, die vorherrschende Steuerpolitik von Bundes- und Landesregierung verbunden mit der seit Jahren zunehmenden Verlagerung von Aufgaben an die Kommunen ohne auskömmliche Finanzierung hat auch in Wuppertal hohe Einbußen im städtischen Haushalt zur Folge.
Allein das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ mit klientelbezogenen Steuergeschenken führt zu weiteren Belastungen und Verringerung von Steuereinnahmen für den städtischen Haushalt in der Höhe von 6-7 Mio. Euro.
Die Stadt Wuppertal hat 2009 Einbußen bei der Gewerbesteuer von 80 Mio. Euro verkraften müssen. Beim Einkommensteueranteil hat es Ausfälle in einer Größenordnung von 12,3 Mio. gegeben.
Es ist Aufgabe aller Verantwortlichen in Wuppertal, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Handlungsfähigkeit der Stadt gleichwohl bestehen bleibt und die Lasten gleichmäßig verteilt werden.
Eine Kulturförderabgabe kann als örtliche Aufwandssteuer im Sinne des Artikel 105, Abs. 2a Grundgesetz erhoben werden.
Deshalb ist es legitim, neue Einnahmequellen auch über kommunale Steuern zu erschließen, sofern dadurch das soziale Gefüge und die Basis privatwirtschaftlichen Handelns in einer Stadt nicht beeinträchtigt wird. Die vorgeschlagene Kulturförderabgabe wäre eine geeignete kommunale Steuer.
Wuppertal zog im letzten Jahr 185.324 Übernachtungsgäste bzw. 423.335 Übernachtungen an. Einnahmen aus der o.a. Abgabe können dafür Handlungsoptionen eröffnen.
Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen dazu verwendet werden, politisch priorisierte Leistungen und Maßnahmen aufrecht zu erhalten bzw. ihre Kürzung abzumildern, die der kulturellen Bildung, der Integration, der interkulturellen Förderung, der Förderung von Kinder und Jugendlichen und dem Zugang finanziell benachteiligter Menschen zu Bildung und Kultur dienen.
Im vorliegenden Haushalts-Entwurf 2010/11 sind viele Kürzungen im Pflicht- und freiwilligen Leistungsbereich vorgesehen. Trotzdem verbleibt nach derzeitigem Stand ein Defizit von über 250 Mio. Euro. Die aktuelle Steuerpolitik der Bundesregierung wird die Belastungen für den städtischen Haushalt noch erhöhen. Somit sind weitere Kürzungen absehbar unvermeidlich. Dies bedeutet aber auch, dass alle Möglichkeiten der Generierung von Mehreinnahmen sorgfältig geprüft und ggf. umgesetzt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender „