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Kulturfonds Energie

23. Mai 2023

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Kultur am 07.06.2023

Sehr geehrter Herr Dr. Köster,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Ausschuss für Kultur möge folgenden Beschluss fassen:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung zu folgenden Fragen/Anmerkungen zu berichten:

  1. Gibt es in der Kulturverwaltung schon Überlegungen, wie die Kultureinrichtungen insbesondere der „Freien Kulturszene“ über die Einführung des von der Bundesregierung aufgelegten „Kulturfonds Energie“ informiert und bei der Antragsstellung unterstützt werden können?
  2. Wenn nein, bitten wir einen konkreten Zeitplan für eine Begleitung der Einführung durch entsprechende Informationen des geplanten „Kulturfonds Energie“ vorzulegen.

 

Begründung:
Zur Begründung und Erläuterung dieses Antrages zitieren wir nachfolgend auszugsweise aus den Informationen der Bundesregierung:

„Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen sind wichtige soziale Orte. Sie sind von zentraler Bedeutung für die kulturelle Bildung und den gesellschaftlichen Austausch. Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten wie beispielsweise Kinos, Theatern, Konzerten, Museen, Bibliotheken und Archiven. Aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt.
Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.

Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.“

Wir bitten darum, dass die Kulturverwaltung die entsprechenden Einrichtungen sowohl aktiv über diese Fördermöglichkeiten informiert sowie einen Link zu der Förderkulisse auf der städtischen Homepage einbindet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Liste-Frinker                       Rainer Widmann
Bürgermeisterin                                  Stadtverordneter