Kriterien für Insektenschutz in der Bauleitplanung festlegen
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Umwelt am 26.10.2022, an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 27.10.2022, an den Hauptausschuss am 07.11.2022 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 08.11.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Christenn,
sehr geehrter Herr Köksal,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, des Ausschusses Stadtentwicklung und Bauen, des Hauptausschusses und des Rates der Stadt mögen beschließen:
1. Aufgrund des fortschreitenden Biodiversitätsverlustes und Insektensterbens werden im Rahmen der Bauleitplanung/ Baugenehmigung grundsätzliche Kriterien für einen konsequenten Biodiversitätserhalt und Insektenschutz festgelegt.
2. Mit Hilfe dieser Kriterien soll auf privaten Grundstücken die Schottergartennutzung eingeschränkt und im Bereich der öffentlichen Grünflächen und Wegeverbindungen eine biodiversitätserhaltende und insektenfreundliche Gestaltung und Pflege als Standard etabliert werden.
3. Diese Kriterien sollen auf allgemeinen Voraussetzungen für Biodiversitätserhalt und Insektenschutz beruhen und zur Verbesserung von Nistmöglichkeiten und dem Nahrungsangebot führen, dazu gehören z.B.
- Anlage unversiegelter Strukturen an Wegrändern und Böschungen
- Einsatz von Rohboden und Sand als Gestaltungselemente im öffentlichen Raum
- Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
- Naturnahe Flächengestaltung
- Bepflanzung mit einheimischen, standortgerechten Pflanzen
- Begrünung von geeigneten Dachflächen und Fassaden
- Insektenfreundliche Beleuchtung
- Insektenfreundliche Fassadengestaltung
- Anlage von Blühstreifen
- Umwandlung von Rasenflächen in Blühwiesen
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein den Kriterien entsprechendes Konzept bis zum 1. Quartal 2023 zu erarbeiten.
Begründung:
Der Rückgang des Insektenaufkommens um 2/3 ist ein Alarmzeichen, das im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Biodiversitätsverlust zu sehen ist und als ernste Krise bewertet werden muss. Insekten sind ein wichtiger Teil im Naturkreislauf, der Rückgang bedroht nicht nur Pflanzen und Tiere, sondern auch die Menschheit. Schon heute ist ebenfalls ein Rückgang von Vogelarten zu verzeichnen. Insekten sind Nahrungsgrundlage für Tiere, notwendig für die Bestäubung von Pflanzen und Teil der Stoffkreisläufe. Der fortschreitenden Zerstörung ihrer Lebensräume z.B. durch Bebauung, Pflanzenschutzmittel und künstliche Lichtquellen muss schnell entgegengewirkt werden.
In der Veröffentlichung des Deutschen Städte-und Gemeindebundes Nr.155 Insektenschutz in der Kommune, Seite 27-29 werden konkrete Umsetzungsbeispiele für die Bauleitplanung benannt, die auch in Wuppertal aufgegriffen und weiterentwickelt werden können.
Insektenschutz ist Arten- und Klimaschutz zugleich. Die Stadt Wuppertal muss den kommunalen Spielraum im Rahmen des Insektenschutzprogramms nutzen und u.a. mit entsprechenden Festsetzungen in der Bauleitplanung dazu beitragen, dass sich der Insektenbestand erholen kann.
Andere Städte sind bereits vorbildlich mit eigenen Initiativen aktiv, wie z.B. die Stadt Essen, die Insektenschutz unter der Zielsetzung Biodiversität und Klimaanpassung angeht https://www.essen.de/leben/umwelt/biodiversitaet_und_klimaanpassung/biodiversitaet_und_klimaanpassungen.de.html
oder die Stadt Köln, die ein umfangreiches Gutachten Handlungsempfehlungen für die Stadt Köln zur Bekämpfung des Insektensterbens hat erarbeiten lassen und sukzessive umsetzt.
Auch Solingen hat mit dem Förderprojekt MehrArtenRäume u.a. neue Wege bei der Bewirtschaftung von Grünanlagen und Straßenbegleitgrün beschritten und Fördermittel eingeworben.
Und nicht zuletzt zeigen (preisgekrönte) Beispiele vieler engagierter Kommunen, die am Wettbewerb Stadtgrün-naturnah des kommunalen Zusammenschlusses von „Kommunen für Biologische Vielfalt“ teilnehmen, welches Potential in der kommunalen Verantwortung liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Theuermann-Braß Cornelia Krieger
Stadtverordnete Stadtverordnete