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Kostensteigerungen bei Investitionsvorhaben

16. Juni 2021

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 15.06.2021, den Hauptausschuss am 16.06.2021 und den Rat der Stadt Wuppertal am 17.06.2021 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, der Rat der Stadt möge in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 wie folgt beschließen:

  1. Der Rat der Stadt begrüßt die Bemühungen der Verwaltung, das mit Drucksa­che VO/1232/19 beschlossene Monitoring weiter zu optimieren.
  2. Das vom Rat beschlossene Verfahren wurde allerdings bislang nur zum Teil umge­setzt.
  3. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, das Monitoring künftig projektbezo­gen durch­zuführen und entsprechend zeitnah zu berichten.
  4. Der Rat der Stadt bedauert, dass nach Drucksache VO/0896/21 („Möglichkeit der Integration des Finanzverfahrens des GMW in die städtische SAP-ERP Landschaft“) eine bessere Verzahnung der IT-Systeme zurzeit nicht möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Kineke Yazgülü Zeybek
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende

 

Begründung:

Die Verwaltung hat mit der Drucksache VO/0748/21 vom 20.05.2021 einen Be­schlussvor­schlag vorgelegt, mit dem auf die eingetretenen beziehungsweise zu er­wartenden Kosten­steigerung bei Investitionsvorhaben eingegangen wird.  Darin wird die Verwaltung beauf­tragt, künftig mit einem regelmäßigen Controlling über deutliche Abweichungen bei Investiti­onsvorhaben zu berichten. Insbesondere sei hierzu beim Gebäudemanagement durch ge­eignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zeitnah Kostenabweichungen angezeigt werden und über eine Finanzierung entschieden werden kann.

Auf Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache VO/1232/19) hatte der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 einstimmig ein Monitorring für das GMW beschlossenen. Nach diesem Be­schluss sollte in einem regelmä­ßigen Bericht dargestellt werden, welche Leistungs­daten das Unternehmen hat, ob Planab­weichungen zu berichten sind und wie sich die finanzielle Situation der großen Projekte dar­stellt. Der Bericht sollte erstmals zum Stichtag 30.12.2019 erstellt werden und jeweils dann quartalsweise dem Betriebs­ausschuss und dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungs­steuerung vorgelegt werden.

Das Controlling, das der Rat 2019 beschlossen hat, wurde nur zum Teil umgesetzt. Es gab in Ansätzen ein quartalsweises Controlling des Eigenbetriebs. Dieses Verfah­ren wurde auch weiter verfeinert und von der Beteiligungsverwaltung begleitet – aller­dings nur bezogen auf das Gebäudemanagement als Organisation. Es gab damit kein zeitnahes projektbezogenes Controlling. Fragen nach der Entwicklung einzelner Bauvorhaben, dem Stand der Umset­zung und dem jeweils aktuellen Kostenstand blieben unberücksichtigt. Insofern war aus die­sen Controlling-Berichten die jetzt er­kennbare Schieflage so nicht ersichtlich.

Die Abweichung bei den projektbezogenen Kosten sind jetzt durch die vom Kämme­rer in Auftrag gegebene Bestandsaufnahme deutlich geworden. Anlass waren die Mehrkosten für den Verbindungsbau beim Historischen Zentrum. Ein entsprechendes Controlling gab es nicht, so dass auch bei anderen Projekten keine Information er­folgte und die entsprechen­den Beschlüsse nicht gefasst wurden. In Konsequenz wur­den Projekte weitergeführt ohne die notwendige Beschlussfassung zur Finanzierung. Eine Information über die einzelnen Zwischenschritte in der kostenmäßigen Entwick­lung eines Bauvorhabens erfolgte nicht, son­dern erst nach Abschluss der Baumaß­nahme. Deshalb brauchen wir jetzt ein projektbezo­genes Controlling, wie es an an­derer Stelle üblich ist. Der aktuelle Kostenstand muss jeder­zeit digital abrufbar sein.