Kostensteigerungen bei Investitionsvorhaben
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 15.06.2021, den Hauptausschuss am 16.06.2021 und den Rat der Stadt Wuppertal am 17.06.2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, der Rat der Stadt möge in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 wie folgt beschließen:
- Der Rat der Stadt begrüßt die Bemühungen der Verwaltung, das mit Drucksache VO/1232/19 beschlossene Monitoring weiter zu optimieren.
- Das vom Rat beschlossene Verfahren wurde allerdings bislang nur zum Teil umgesetzt.
- Die Verwaltung wird daher aufgefordert, das Monitoring künftig projektbezogen durchzuführen und entsprechend zeitnah zu berichten.
- Der Rat der Stadt bedauert, dass nach Drucksache VO/0896/21 („Möglichkeit der Integration des Finanzverfahrens des GMW in die städtische SAP-ERP Landschaft“) eine bessere Verzahnung der IT-Systeme zurzeit nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ludger Kineke | Yazgülü Zeybek |
Fraktionsvorsitzender | Fraktionsvorsitzende |
Begründung:
Die Verwaltung hat mit der Drucksache VO/0748/21 vom 20.05.2021 einen Beschlussvorschlag vorgelegt, mit dem auf die eingetretenen beziehungsweise zu erwartenden Kostensteigerung bei Investitionsvorhaben eingegangen wird. Darin wird die Verwaltung beauftragt, künftig mit einem regelmäßigen Controlling über deutliche Abweichungen bei Investitionsvorhaben zu berichten. Insbesondere sei hierzu beim Gebäudemanagement durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zeitnah Kostenabweichungen angezeigt werden und über eine Finanzierung entschieden werden kann.
Auf Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache VO/1232/19) hatte der Rat der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 einstimmig ein Monitorring für das GMW beschlossenen. Nach diesem Beschluss sollte in einem regelmäßigen Bericht dargestellt werden, welche Leistungsdaten das Unternehmen hat, ob Planabweichungen zu berichten sind und wie sich die finanzielle Situation der großen Projekte darstellt. Der Bericht sollte erstmals zum Stichtag 30.12.2019 erstellt werden und jeweils dann quartalsweise dem Betriebsausschuss und dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung vorgelegt werden.
Das Controlling, das der Rat 2019 beschlossen hat, wurde nur zum Teil umgesetzt. Es gab in Ansätzen ein quartalsweises Controlling des Eigenbetriebs. Dieses Verfahren wurde auch weiter verfeinert und von der Beteiligungsverwaltung begleitet – allerdings nur bezogen auf das Gebäudemanagement als Organisation. Es gab damit kein zeitnahes projektbezogenes Controlling. Fragen nach der Entwicklung einzelner Bauvorhaben, dem Stand der Umsetzung und dem jeweils aktuellen Kostenstand blieben unberücksichtigt. Insofern war aus diesen Controlling-Berichten die jetzt erkennbare Schieflage so nicht ersichtlich.
Die Abweichung bei den projektbezogenen Kosten sind jetzt durch die vom Kämmerer in Auftrag gegebene Bestandsaufnahme deutlich geworden. Anlass waren die Mehrkosten für den Verbindungsbau beim Historischen Zentrum. Ein entsprechendes Controlling gab es nicht, so dass auch bei anderen Projekten keine Information erfolgte und die entsprechenden Beschlüsse nicht gefasst wurden. In Konsequenz wurden Projekte weitergeführt ohne die notwendige Beschlussfassung zur Finanzierung. Eine Information über die einzelnen Zwischenschritte in der kostenmäßigen Entwicklung eines Bauvorhabens erfolgte nicht, sondern erst nach Abschluss der Baumaßnahme. Deshalb brauchen wir jetzt ein projektbezogenes Controlling, wie es an anderer Stelle üblich ist. Der aktuelle Kostenstand muss jederzeit digital abrufbar sein.