Kostenerstattung für Verhütungsmittel
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Norkowsky,
sehr geehrte Frau Güster,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, der Ausschuss für Gleichstellung, der Hauptausschuss und der Rat mögen folgenden Beschluss fassen:
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine Kostenerstattung für Verhütungsmittel für bedürftige Frauen (nach SGB II, SGB XII und nach AsylbLG) durch die Sozialverwaltung möglich ist. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit potenziellen Sponsoren zu führen, die eine solche Regelung bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Bundesebene finanziell unterstützen würden.
Als erste sollten hier Unternehmen im Bereich der Krankenversicherungen angesprochen werden.
2. Sollte eine vollständige Finanzierung an den erforderlichen Mitteln scheitern, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob eine anteilige Kostenübernahme ermöglicht werden kann.
3. Die Stadt Wuppertal setzt sich auf Landes- und auf Bundesebene dafür ein, dass verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für die unter Punkt 1 genannten Frauen kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen und der Regelsatz entsprechend angepasst wird.
Begründung:
Seit der Einführung der Agenda 2010 (2005) müssen ALG II-Empfängerinnen Verhütungsmittel aus ihrem Regelsatz bezahlen. Bis zu 16 Euro müssen Frauen jeden Monat für die Antibabypille bezahlen – auch Hartz IV-Empfängerinnen, denen monatlich lediglich 15,55 € für „individuelle Gesundheitsleistungen“ (von denen u.a. die Praxisgebühr zu zahlen ist) zur Verfügung stehen. Daher erstaunt es nicht, wenn viele Frauen auf weniger sichere Verhütungsmethoden umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und damit eine ungewollte Schwangerschaft riskieren.
Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Regelsatz von 15,55 € für individuelle Gesundheitspflege nicht ausreichend ist, um davon die Kosten für Verhütungsmittel zu tragen und spricht sich daher für die kostenlose Empfängnisverhütung aus.
Es ist absurd, dass der Staat die Kosten einer Abtreibung, nicht aber die Kosten für die Verhütung von Schwangerschaften trägt. Sinnvoller wäre es, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Deshalb sollte vorrangig die Prävention – also das Verhütungsmittel – finanziert werden. Dafür sprechen sowohl ökonomische und soziale als auch gesundheitliche und psychologische Gründe.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Schäfer
Stadtverordnete
Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender“