Startseite > Klimaschutz in der Bauleitplanung verankern

Klimaschutz in der Bauleitplanung verankern

16. Mai 2007

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung bauliche Maßnahmen für den Einsatz von erneuerbaren Energien zum Schutze des Klimas festgeschrieben werden können.

Begründung:
Die Stadt Wuppertal hat sich verpflichtet, bis 2010 38% seiner energiebedingten CO2-Emissionen im Vergleich zu 1992 zu reduzieren. Dieses Ziel noch zu erreichen ist nur möglich, wenn ambitionierte Maßnahmen zum Klimaschutz zügig umgesetzt werden.

Eine Möglichkeit ergibt sich aus der Änderung des Baugesetzbuches. Kommunen können in der kommunalen Bauleitplanung die Installation von Solaranlagen oder sonstige Vorkehrungen für den Einsatz von erneuerbaren Energien vorschreiben.
Bereits bei der Novellierung 2004 sind die Anforderungen des Klimaschutzes und der Einsatz von erneuerbaren Energien als Ergänzungen in das Baugesetzbuch aufgenommen worden.

Um diesbezüglich Unsicherheiten und umstrittene Rechtsfragen klären zu lassen, hat das Klima-Bündnis gemeinsam mit den Städten Aachen, Berlin, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Hannover, Heidelberg und München das Rechts- und Fachgutachten „Energieeffizienz und Solarenergienutzung in der Bauleitplanung“ erstellen lassen. Danach sind in Flächennutzungsplänen alle klimschutzbezogenen Darstellungen zulässig, die in Bebauungsplänen umgesetzt werden können. Dies sind die anerkannte Festsetzung zur Stellung und zur Höhe von Gebäuden, um Verschattungen zu vermeiden, sowie bei Beachtung der Verhältnismäßigkeit zusätzlich die Verpflichtung zur Installation bestimmter Anlagen zur Energieerzeugung und Verbrennungsverbote.

Mit freundlichem Gruß

Anja Liebert
Stadtverordnete

Peter Vorsteher
Fraktionssprecher

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument