Keine Bühne für Hassgesänge
„Wuppertal ist weltoffen und tolerant und verwahrt sich gegen schwulen- und lesbenfeindliche Hetze
Sehr geehrte Frau Güster,
die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE und WfW beantragen, der Ausschuss für Gleichstellung möge beschließen:
Am 28.11.2009 lädt der U-Club zum wiederholten Mal einen Künstler ein, der zum Mord an homosexuellen Menschen aufruft. Es ist geplant, am 28. November mit Sizzla Kalonji einen Reggae-Sänger im U-Club auftreten zu lassen, der seit Jahren in seinen Texten zu Gewalt und Mord an homosexuellen Menschen aufruft.
Nach vielfältigem Protest wurde in Hamburg ein Konzert abgesagt, in München gibt es ähnliche Ambitionen.
ï Der Ausschuss für Gleichstellung unterstützt die Initiative aller Jugendorganisationen der Wuppertaler Parteien in Ihrem Bemühen, einen Auftritt des homophoben Künstlers Sizzla in Wuppertal zu verhindern.
ï Der U-Club wird gebeten, Sizzla nach Hamburger Vorbild wieder auszuladen. Der U-Club gilt als ein alternativer Raum, der gerade in Wuppertal viel Einfluss auf die Jugendkultur hat und damit auch Verantwortung für die Jugendlichen übernehmen sollte. Der Aufruf zu Gewalt ist in Deutschland strafbar. Sofern der Auftritt stattfindet und die besagten Songs zur Aufführung gebracht werden, machen sich auch die Veranstalter strafbar.
ï Homophobie ist keine Bagatelle, denn sie schränkt die grundgesetzlich garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit für viele Bürgerinnen und Bürger empfindlich ein.
ï Anfeindungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, jede Form von Diskriminierung, aber insbesondere die Bedrohung durch Gewalt sind ein Angriff auf die Freiheit. Eine demokratische Gesellschaft muss das Recht durchsetzen, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst anders sein zu können.
ï Musikveranstalter, Musikkonzerne und der Medienhandel sind in der Verantwortung, Hass-Sängern keine Bühne zu bieten. Aufrufe zur Gewalt müssen geächtet werden. Hass-Gesänge sind kein Spaß. Es muss sichergestellt werden, dass CDs, die zu Gewalt bis hin zu Mord aufrufen, in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Das gilt für viele Reggae-Interpreten aus Jamaika, für Neonazi-Bands oder bestimmte deutsche Rapper. Wir können diese Hassmusik nicht aus der Welt schaffen. Wir können aber dafür sorgen, dass niemand Geld damit verdient, indem er zu Mord und Gewalt aufruft. Zumindest das sind wir den Opfern antihomosexueller Gewalt schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Die Sprecherinnen aller Fraktionen im Ausschuss für Gleichstellung
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