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Keine Bebauung im Bereich Böhler Hof

22. Mai 2024

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 06.06.2024, an den Hauptausschuss am 27.06.2024 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 01.07.2024 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrter Herr Köksal,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt,

die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen, des Hauptausschusses und des Rates der Stadt mögen folgenden Beschluss fassen:

  1. Der Rat der Stadt greift den in der Vorlage VO/0456/24 aufgegriffenen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2019 auf und bekräftigt und erneuert ihn wie folgt:Der Rat der Stadt lehnt die Entscheidung der Bezirksregierung ab, im Bereich Böhler Hof Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) im Regionalplan Düsseldorf (RPD) darzustellen. Eine weitere Versiegelung und Überbauung von Natur und Landschaft wird an dieser Stelle abgelehnt. Die Landschaftsbereiche angrenzend zum historischen Böhler Hof sollen erhalten werden.
  2. Der Rat der Stadt Wuppertal lehnt eine weitere Versiegelung und Überbauung der Fläche auch weiterhin ab.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Regionalplanungsbehörde Düsseldorf aufzufordern, gegenüber dem Regionalrat anzuregen, den Regionalplan in entsprechender Weise zu ändern und ein Planänderungsverfahren einzuleiten mit dem Ziel, die Fläche wieder als Fläche für Landwirtschaft und Forstwirtschaft und als öffentliche Grünfläche darzustellen.

 

Begründung:

Wie schon in der Berichtsvorlage VO/0456/24 erläutert wurde, hat ein privater Flächenentwickler einen Entwurf von 125 Wohneinheiten für die Freiflächen südlich des Böhler Hofs zwischen der Straße am Freudenberg und der Ronsdorfer Straße 2020 vorgelegt. Die überplante Fläche betrifft 4,5 Hektar.

Die Flächen sind größtenteils denkmalgeschützte Flächen des Böhler Hofes, die Wiesen liegen insgesamt im Landschaftsschutzgebiet.

Auch wenn der Regionalplan die Fläche als Allgemeinen Siedlungsraum darstellt, ergibt sich daraus für die Stadt Wuppertal keine Pflicht, die Fläche zur Bebauung freizugeben. Mit diesem Beschluss wird die Entscheidung der Stadt Wuppertal bekräftigt und soll allen konkreten Bauinteressen aufzeigen, dass diese nicht gegen den Willen der Stadt umgesetzt werden können. Mit der Bekräftigung des Beschlusses aus 2019 können auch Kaufinteressierte vor überteuerten Investitionen geschützt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Guido Mengelberg                 Denise Frings

Stadtverordneter                    Fraktionsvorsitzende