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Kein Platz für Zirkusse mit Wildtieren

8. März 2016

Antrag an den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW am 19.04.2016, an den Hauptausschuss am 27.04.2016 und an den Rat der Stadt am 02.05.2016

Der Antrag wurde abgelehnt.

Sehr geehrter Herr  Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Todtenhausen,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen folgenden Beschluss fassen:

Die Stadtverwaltung verpachtet oder vermietet städtische Flächen nicht mehr an  Zirkusbetriebe, die Elefanten, Tiger, Löwen und alle in der Leitlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bzw. im sogenannten „Säugetiergutachten“ von 20141 gelisteten Wildtiere mit sich führen und auftreten lassen.

Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit empfiehlt dem Rat der Stadt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Begründung:
Die Haltungsanforderungen für Wildtiere sind anspruchsvoll und vielfältig, die Erkenntnisse hierüber haben sich in den letzten Jahren stark erweitert. In Zirkusbetrieben ist nach heutigem Wissensstand eine artgemäße und verhaltenskonforme Haltung von Wildtieren praktisch nicht möglich – im Gegensatz zu wissenschaftlich geführten Zoos oder Safariparks.

Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert daher seit Jahren ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus auf Reisen. Die bundesgesetzlichen Vorgaben wurden dem aktuellen Kenntnisstand bislang nicht angepasst. Es gibt zwar die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“, deren Unterschreitungen haben jedoch praktisch keine Rechtsfolgen. Im Gegensatz zur deutschen Bundesregierung haben siebzehn andere europäische Länder ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen ausgesprochen (siehe Anlage 1).

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es für geboten, im Sinne des Tierschutzes auf kommunaler Ebene zu handeln und nach dem Beispiel vieler anderer Städte (Anlage 2) kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusse oder andere reisende Betriebe mit o.g. Tieren zu vermieten. Das Verwaltungsgericht München hat im Urteil vom 6. August 2014 einen entsprechenden Beschluss einer Stadt bestätigt (Az. M 7 K 13.2449).

Das Kulturgut Zirkus kann auch ohne Wildtiere erhalten bleiben. Nach einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (2010) finden zwei Drittel der Befragten Wildtiere im Zirkus nicht mehr zeitgemäß. Einer repräsentativen FORSA-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten mittlerweile 82 % der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Yves Ramette                                                                       Anja Liebert
Stadtverordneter                                                                          Fraktionsvorsitzende