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Jobcenter Wuppertal Künftige Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in Wuppertal ab dem 01.01.2011

6. Oktober 2010

„Sehr geehrter Herr Norkowsky,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Rat der Stadt Wuppertal möge folgenden Beschluss fassen:

1. In Bezug auf die zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in der Stadt Wuppertal ab dem 1.1.2011 entsendet die Stadt Wuppertal insgesamt sechs stimmberechtigte Mitglieder in die Trägerversammlung des „Jobcenter Wuppertal“:

Entsendet werden:
• der Sozialdezernent als zuständiger Fachdezernent,
• vier weitere durch den Rat aus seiner Mitte zu wählende stimmberechtigte Mitglieder und deren persönliche StellvertreterInnen.
• Diejenigen Fraktionen des Rates, auf die kein stimmberechtigtes Mitglied entfällt, entsenden in die Trägerversammlung des „Jobcenter Wuppertal“ jeweils ein Mitglied mit -beratender Stimme. Auch hier gilt die Möglichkeit der persönlichen Stellvertretung.

Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt nach Hare Niemeyer.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschlussentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, den unter Punkt 1. gefassten Beschluss schnellstmöglich umzusetzen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Stadtverordnete

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender“