Startseite > Integration von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf

Integration von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf

10. Februar 2009

„Sehr geehrter Herr Engelmann,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Schulausschuss, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen folgenden Beschluss fassen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, welches die Plätze im so genannten „Gemeinsamen Unterricht (GU)“ von behinderten und nicht-behinderten Kindern bis zum Jahr 2012 verdoppelt.

2. Das Konzept soll außerdem Möglichkeiten aufzeigen, wie sichergestellt werden kann, dass in Zukunft alle Kinder mit Behinderungen, die am GU in der 4. Klasse der Grundschulen teilnehmen, im GU einer weiterführenden Schule einen Platz finden können.

3. Die AntragstellerInnen bitten um Prüfung, welche organisatorischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Darüber hinaus sind Chancen und Risiken einer verstärkten Förderung von Kindern mit körperlichen, kognitiven, emotionalen und sozialen Schwächen sowie Sinnesschäden an Grundschulen sowie an weiterführenden Schulen darzustellen. Ziel muss die Intensivierung des Gemeinsamen Unterrichts in Wuppertal sein.

4. Um dieses Ziel erfolgreich umsetzen zu können, ist jedoch auch das Land in der Pflicht. Den Ausführungen der Landesregierung zufolge sollen die neu eingeführten Kompetenzzentren für die erhöhte pädagogische Förderung den Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts und die integrative Beschulung von Kindern mit Behinderung befördern. Wir appellieren an das Land, für das gemeinsame Ziel auch die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die Bedingungen für die gemeinsame Förderung aller Kinder in den Klassen entscheidend verbessert werden.

Begründung:
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung werden insbesondere Rechte zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben sowie ein Recht auf inklusive Bildung auf einer völkerrechtsverbindlichen menschenrechtlichen Ebene festgeschrieben.
Dies gilt auch für den Schulbesuch. Danach haben alle Kinder mit erhöhtem Förderbedarf das Recht auf integrativen Unterricht.
In Wuppertal besuchen über 1.500 Kinder so genannte Förderschulen. Kinder, die eine Förderschule besuchen, fühlen sich häufig stigmatisiert und ausgeschlossen. Die Förderschulen erfüllen trotz hohem Engagement der LehrerInnen die an sie gerichteten Erwartungen nicht. Sie wirken nicht kompensatorisch, sondern – wissenschaftlichen Studien zu Folge – sogar begabungsmindernd. Förderschulen zementieren die Aussonderung; 90 Prozent der Kinder an Förderschulen stammen aus bildungsfernen, unterprivilegierten Familien.
Durch den gemeinsamen Unterricht werden die Bildungschancen der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz
Stadtverordneter

Gerta Siller
Fraktionssprecherin „