Hilfen für Kulturschaffende in der Corona-Pandemie
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Rat der Stadt Wuppertal
am 11.05.2020
Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Antwort_Hilfen_Kulturschaffende
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mucke,
das Sonderförderprogramm des Landes NRW zur Sicherung des Lebensunterhaltes von Künstler*innen halten wir für eine geeignete Maßnahme, die jedoch nicht ausreichend ist. Die Ausschöpfung der bereitgestellten Gelder führt nun zu einem ungerechten „Windhundprinzip“, von dem nur die Künstler*innen profitieren, die ihre Anträge schnell stellen, bis der Topf leer ist.
Vor diesem Hintergrund stellen die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf, sich zusammen mit anderen Kommunen in NRW einzusetzen für:
- eine Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten „Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ für die Lebenshaltungskosten von Künstler*innen – analog zu den Bestimmungen in Baden Württemberg, wo Soloselbstständige auf Antrag pauschalisierte Kosten für ihren Lebensunterhalt erhalten,
- die Einrichtung eines Kurzarbeitergeldes für Künstler*innen auf Grundlage der KSK Jahresabrechnung bei längerer Dauer des Lockdowns für Künstler*innen zu erwirken,
- einen temporären Kulturnothilfefonds/Rettungsfonds der Bundesregierung zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur in den Kommunen, sowohl in Bezug auf die Freie Szene, die Kreativwirtschaft als auch die kulturellen Institutionen.
Ferner bitten wir um einen schriftlichen Bericht zum Kulturausschuss, der folgende Fragen beantwortet:
- Gibt es einrichtungsspezifische Planungen, um Museen, Theater, VHS etc. bei einer entsprechenden politischen Entscheidung möglichst rasch und risikoarm wieder öffnen zu können?
- Wie sieht die Beschäftigungssituation der Honorarkräfte der Bergischen Musikschule aus? Kam es hier zur Kündigung von Honorarverträgen?
- Ist die Stadt Wuppertal den Kulturschaffenden bei Mietzahlungen entgegengekommen oder plant sie dieses? (etwa Erlass, Stundung, Zuschüsse)
- Werden Fördermittel für bereits bewilligte oder beantragte Projekte ortgezahlt bzw. werden laufende Antragsverfahren fortgeführt?
Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beispiel einiger Städte in NRW die Notwendigkeit für einen kommunalen Nothilfefonds oder für finanzielle Nothilfen im Einzelfall zu überprüfen und zur nächsten Ratssitzung vorzustellen.
Begründung:
Durch die Corona Krise stehen viele Künstler*innen vor großen existenzbedrohenden Problemen. Es gilt, alles zu ermöglichen, was Ihnen Unterstützung geben kann, um diese existenzvernichtende Situation aufzufangen und Strukturen zu erhalten. Denn Kultur ist durchaus systemrelevant. Nicht zu vergessen ist dabei, dass sich in Kunst und Kultur gerade eben nicht alles auf später verschieben und nachholen lässt. Und einmal zerstörte Strukturen werden sich nicht einfach wieder aufbauen lassen, der Prozess ist irreversibel. Bund, Land und Kommune sind hier gefragt und sind hier bereits tätig. Nichts desto trotz gibt es weit höheren Bedarf. Die Kommunen sind wesentliche Kulturförderer und Lebensort der Künstler*innen im Land NRW. Insofern betrifft sie die Sicherung der kulturellen Infrastruktur und Lebensunterhalts von Künstler*innen und Soloselbstständigen in besonderem Maße. Künstler*innen, Veranstalter*innen, Spielstätten und alle im Support Tätigen sind besonders und nach aller Voraussicht neben der Gastronomie am längsten von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. Sie verfügen im weit überwiegenden Teil weder über Rücklagen noch über nennenswerte Betriebsausgaben, die aus der Soforthilfe des Bundes finanziert werden könnten. In den Kommunen ist bereits eine Vielzahl unterstützender Maßnahmen ergriffen worden, von der vorzeitigen Auszahlung von Förderraten bis zur Finanzierung von Soforthilfe-Sondertöpfen oder Hilfsfonds für die Freie Szene und die Klubkultur und der weiteren Auszahlung von OGS-Mitteln für die in Schulen beschäftigten Künstler*innen. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der festgelegten Haushalte der Kommunen schwerlich leistbar aber dringend notwendig.
Einen kommunalen Nothilfefonds oder finanzielle Soforthilfen gibt es bereits in 3 Städten in NRW; weitere sind in Planung. Diese, zusammen mit Sonderregelungen wie Stundungen, Zahlungsaufschübe, Fristverlängerungen, kommen als Hilfsmaßnahmen der Freien Szene im Wesentlichen zugute.
Auch im Bereich der Förderung gibt es Flexibilisierungen, zuwendungsrechtliche Regelungen werden gelockert, Aushilfshonorare werden gezahlt und Antragsberatungen werden erleichtert. Diese Maßnahmen erweisen sich als notwendig, um die kulturelle Infrastruktur zu erhalten. Für die langfristige Sicherung müssten diese nach Feststellung der zugrunde liegenden Tatsachen ausgebaut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Liebert Hans-Jörg Herhausen Ludger Kineke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende