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Haushaltskonsolidierung nur bei Vorleistung des Landes

27. Januar 2010

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal ist nur dann bereit, einschneidende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu beschließen, wenn das Land NRW in Vorleistung

1. ein in Umfang und Höhe bilanziell wirksamen Entschuldungsfonds für notleidende Kommunen auflegt,

2. das in der Landesverfassung verbriefte Konnexitätsprinzip umsetzt,

3. dafür Sorge trägt, dass der Solidaritätsbeitrag Ost zu einem Solidaritätsbeitrag für notleidende Kommunen weiterentwickelt wird,

4. die Finanzierungsstruktur der Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetzt NRW neu und auskömmlich regelt.

Begründung:
erfolgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender

Lorenz Bahr
Stadtverordneter“