Gleichbehandlung von Geschwisterkindern in Betreuungsangeboten
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Kühme,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:
Zur Gleichbehandlung von Geschwisterkindern in Tageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschule wird ß 5, Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen für Kinder um folgenden (fett gedruckten) Satz ergänzt:
ß 5
(1) (1) Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die alleine beitragspflichtig sind, gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ebenfalls befreit sind Kinder, deren Geschwister Betreuungsangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule wahrnehmen. Ergeben sich ohne die Beitragsbefreiung nach Satz 1 unterschiedlich hohe Elternbeiträge, so ist der höhere Elternbeitrag zu zahlen.
Begründung:
Der Vorteil der Ermäßigung bzw. Befreiung von Geschwisterkindern in Wuppertaler Tageseinrichtung muss einheitlich geregelt werden. Bislang werden solche Familien mit Kindern, die Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen sowie das Angebot der Offenen Ganztagsschule besuchen benachteiligt gegenüber denen, die zwei oder mehr Kinder in einem der beiden Betreuungsangebote angemeldet haben. Daher muss der Vorteil der ermäßigten Geschwisterbeiträge auch für die Kinder gelten, die Angebote in unterschiedlichen Einrichtungen wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerta Siller
Fraktionssprecherin
Paul-Yves Ramette
Stadtverordneter
Marc Schulz
Stadtverordneter
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