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Gewässerrandstreifen, Neufassung vom 19.10.2022

19. Oktober 2022

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE an den Ausschuss für Umwelt am 26.10.2022, an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 27.10.2022, an den Hauptausschuss am 07.11.2022 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 08.11.2022 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Herren Vorsitzende,

die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE beantragen, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, des Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:

  1. Die Stadt Wuppertal setzt sich dafür ein, im Rahmen der Bauleitplanung auf Flächen an der Wupper und im Falle, dass es geboten erscheint an Nebengewässern, im Innenbereich und immer dann, wenn dies im Rahmen der Abwägung aller Belange möglich und sinnvoll ist, einen Schutzstreifen (Orientierungsbreite fünf Meter) beidseitig des Gewässers freizuhalten und entsprechend festzusetzen.
  2. Darüber hinaus bekräftigt der Rat der Stadt seinen Beschluss aus den 80iger Jahren (Im Zusammenhang mit dem Konzept Lebensader Wupper), entlang der Wupper vor allem dann, wenn Bauleitplanung erfolgt, die Flächen für einen Weg entlang des Flusses freizuhalten und nach Möglichkeit eigentumsrechtlich zu sichern und in sinnvollen Abschnitten den erforderlichen Ausbau zu befördern (z.B. Eintragung eines dinglichen Rechtes im Grundbuch oder den Abschluss von städtebaulichen Verträgen).
  3. Im Außenbereich soll ein Gewässerschutzstreifen entlang von Gewässern immer dann, wenn dies im Rahmen der Abwägung aller Belange möglich und sinnvoll ist, angestrebt werden. Als Orientierungsbreite sollen hier zehn Meter gelten. Hierbei sollen ggfs. Förderprogramme zur Extensivierung des Schutzstreifens oder andere Unterstützungsmaßnahmen zur Stärkung der lokalen Landwirtschaft genutzt werden, um etwaige wegfallende Nutzflächen für die Betriebe ausreichend zu kompensieren.
  4. Bei den landwirtschaftlichen Liegenschaften, die sich im Besitz der Stadt Wuppertal befinden, wird darauf geachtet, dass neue Pachtverträge bzw. deren Anpassungen bei Verlängerung entsprechend ausgestaltet werden und von Anfang an dort eine extensive Nutzung des Schutzstreifens bei entsprechender Kompensation festgelegt und umgesetzt wird.
  5. Die Verwaltung wird grundsätzlich bei entsprechenden Verfahren im Sinne der Beschlusspunkte 1 bis 3 in Form einer Management Summery an jeweils prominenter Stelle in den Drucksachen über den Umgang mit den beschlossenen Handlungsanweisungen berichten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Arif Izgi                       Thomas Hahnel-Müller          Iris Theuermann-Braß

Stadtverordneter         Stadtverordneter                     Stadtverordnete

 

Christoph Schirmer    Gerd-Peter Zielezinski

Stadtverordneter         Stadtverordneter