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Gehwegabsenkungen an Grundstückszufahrten

18. März 2025

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linkes Bündnis Wuppertal an den Ausschuss für Verkehr am 25.03.2025

Sehr geehrter Herr Ugurman,
die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linkes Bündnis Wuppertal beantragen, der Ausschuss für Verkehr möge beschließen:
Die Verwaltung prüft, ob bei Gehwegüberfahrten anstatt der derzeit üblichen generellen Abschrägung des gesamten Gehweges die neuen Schrägborsteine verwendet werden können, wie sie z.B. bei der Umgestaltung der Straße Unterdörnen verwendet wurden. Insbesondere soll eine Stellungnahme der Verwaltung zu Kosten, Nutzen, Vor- und Nachteilen der Schrägbordsteine, auch im Hinblick auf Entwässerung, vorgelegt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Verkehr in seiner nächsten Sitzung bitte schriftlich vorzulegen. Zusätzlich sind diese bitte auch dem Beirat der Menschen mit Behinderung in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Begründung
Eine Grundstückszufahrt ist nach den geltenden technischen Regeln und Ausbaustandards der Stadt Wuppertal von den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen herzustellen. Nach derzeitigem Standard wird dabei der vorhandene Bordstein abgesenkt und der Gehweg in der gesamten Breite zur Straße hin abfallend angeschrägt. Dies führt vor allem bei den in Wuppertal vielfach schmalen Gehwegen zu einem für zu Fuß Gehende unangenehmen Gehen. Vor allem bei Eis, Schnee, aber auch schon bei Regen kann es dabei zu Stürzen kommen, da die Überfahrten i.d.R. mit Pflastersteinen, also auch einem Belagswechsel, ausgeführt werden. Aber vor allem für Gehbehinderte mit Rollstuhl oder Rollator, aber auch schon mit Kinderwagen bedeutet die derzeitige Lösung eine Komforteinbuße und Gefahr.
In manchen Straßenzügen entsteht bei vielen Absenkungen zudem im Längsverkehr für zu Fuß Gehende – bzw. wenn zugelassen für den Radverkehr – eine Berg- und Talfahrt. Die Querneigung bei Gehwegen soll das für die Entwässerung notwendige Maß von 2,5 % nicht überschreiten, um ein notwendiges Gegensteuern für Rollstuhlfahrer*innen zu verhindern. Im Bereich von Grundstückszufahrten bzw. Bordabsenkungen sind allerdings bis zu 6 % zulässig, was sehr unangenehm und gefährlich für zu Fuß Gehende ist und mit der Verwendung der im Foto dargestellten Bordsteinform vermieden werden kann. Die Menge des Regenwassers, die bei Starkregenereignissen über die Fahrbahn abfließen soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Straßenentwässerung, der Geländeneigung und der Kapazität der Entwässerungssysteme. Es gibt dabei zwar keine festgelegte Prozentzahl, da dies von den spezifischen Bedingungen und der Infrastruktur abhängt, aber eine Gesamtabsenkung der Gehwege, mit dem Entfall des Bordsteines als Barriere, ist diesbezüglich als kritisch anzusehen. Zudem dürfte der bauliche Aufwand und auch die damit verbundenen Kosten, die gem. § 16 i.V.m. § 20 Straßen- und Wegegesetz vom Eigentümer zu tragen sind, bei der oben vorgeschlagenen Lösung sicherlich eher geringer als höher ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen
Timo Schmidt                                Miriam Scherff                     Harald Pauli
Verkehrspolitischer Sprecher          Stadtverordnete                  Verkehrspolitischer Sprecher