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Frauenhäuser als staatliche Pflichtaufgabe verankern

14. Juni 2010

„Sehr geehrte Frau Güster,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Ausschuss für die Gleichstellung möge folgenden Beschluss fassen:

Der Ausschuss für die Gleichstellung bittet die Landesregierung NRW, die Einrichtungen und den Unterhalt von Frauenhäusern als staatliche Pflichtaufgabe festzuschreiben.

Begründung:
Jede vierte Frau in Deutschland wird Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch aktuelle oder frühere Partner. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesamt-gesellschaftliches Phänomen.
Die im Grundgesetz geschützte Würde der Menschen (Art. 1 GG) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) weisen auf die staatliche Verpflichtung hin, häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder zu verhindern, ihr vorzubeugen und für Schutz und Hilfe zu sorgen.

Frauenhäuser leisten hier bei eine außerordentlich wichtige Arbeit, die längerfristig abgesichert werden muss. Frauenhäuser sind Zufluchtsorte für Frauen und Mädchen, die vor häuslicher Gewalt zu schützen sind. Die Verantwortung für eine ausreichende Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen wird seit Jahren zwischen Bund, Ländern und Kommunen hin- und hergeschoben, benötigt wird jedoch eine langfristige und tragfähige Lösung im Sinne der Opfer von Gewalt.

Am 02.02.2010 wurden Expertinnen im Frauenausschuss des Landes NRW angehört. Eines der zentralen Ergebnisse dieser Anhörung war: Wir brauchen ein Landesgesetz, das die Schutzeinrichtungen und Beratungsstrukturen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, endlich dauerhaft auf sichere Füße stellt. Das haben alle befragten Expertinnen in der Anhörung des Frauenausschusses bestätigt.
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frau und Mann im Rat der Stadt Wuppertal fordert deshalb die Landesregierung auf, ein solches Gesetz zu erarbeiten.

Mit freundlichem Gruß

Gerta Siller
Stadtverordnete

Tina Schulz
Ausschussmitglied