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Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Wuppertal – Änderungsantrag zu VO/0094/21

11. Februar 2021

Gemeinsamer Antrag an den Ausschuss für Verkehr am 16.02.2021, an den Ausschuss für Umwelt am 17.02.2021,
an den 
Hauptausschuss am 25.02.2021 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 01.03.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Herren Ausschussvorsitzende,

die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, der Ausschuss für Verkehr, der Ausschuss für Umwelt, Hauptausschuss und Rat mögen in Abänderung der Drucksache VO/0094/21 wie folgt beschließen:

  1. Der Verwaltung wird gefolgt.
  2. Der Verwaltung wird mit folgender Abweichung gefolgt:

    a) Zu Punkt 1 des Antrages vom 31.07.2020 wird die Darstellung im Gutachten dahingehend präzisiert, dass zu Ziffer 2.2 dargestellt wird, welche Maßnahmen umgesetzt und welche noch in der Umsetzung sind und wann die Umsetzung nach der Planung erfolgt sein wird. Weiterhin soll dargestellt werden, ob die noch nicht nach den LAP I und II umgesetzten Maßnahmen parallel zu den Maßnahmen nach LAP III umgesetzt werden, oder darin aufgehen.
    Es soll ein regelmäßiges Monitoring der Lärmschutz-Maßnahmen eingeführt werden. Dazu wird jährlich ein Bericht über den Stand der Planungen, Umsetzung und prognostizierten Wirkungen von Maßnahmen aus den LAP vorgelegt.

    b) Zu Punkt 2 des vorerwähnten Antrages werden die Lärmauslösewerte 55/65 den Empfehlungen zur Lärmminderung auf den BAB A 46 und A 1 zugrunde gelegt.

    c) Die Angaben im Gutachten zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Seite 78 werden korrigiert und es wird dargelegt, ob und inwieweit die fehlerhaft angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit (100km/h statt 120 km/h) Auswirkungen auf die vorgelegte Lärmberechnung und -kartierung bzw. auf die Zahl der rechnerisch vom Autobahn-Lärm Betroffenen hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Kineke, Caroline Lünenschloss
Fraktionsvorsitzende

Yazgülü Zeybek, Paul Yves Ramette
Fraktionsvorsitzende

Begründung

(erfolgt mündlich)