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Flächenpotenziale

22. Februar 2021

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP im Rat der Stadt Wuppertal an den Hauptausschuss am 25.02.2021 und den Rat der Stadt Wuppertal am 01.03.2021

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2020 mit großer Mehrheit be­schlossen, den Wirtschaftsstandort Wuppertal mit Weitblick weiterzuentwickeln. Grundlage des Beschlusses war u.a. die Fortschreibung des Handlungsprogramms Gewerbeflächen.

Die Fraktionen von SPD, FDP, CDU und Grüne beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den Grundlagen zur Fortschreibung des Handlungsprogramms Gewerbeflächen (VO/0489/20), den zuständigen Ausschüs­sen in ihren nächsten Sitzungen schriftlich über den Sachstand und die umgesetz­ten Maßnahmen (vgl. Beschluss zur Fortschreibung des Handlungsprogramms Gewerbeflächen vom 22.06.2020) zur Entwicklung von Gewerbeflächenpotentialen zu berichten. Dabei ist der Beschluss vom 24. Juni 2020 zu berücksichtigen.
  2. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Ausschüssen ebenfalls in ih­ren nächsten Sitzungen schriftlich darüber zu berichten, wie der Sachstand zur Umsetzungsstrategie zur Flächenaktivierung zu den Konzepten „Neue Wohnbau­flächen für Wuppertal“ und „Innenentwicklungskonzept Wuppertal“ (VO/1288/19) ist.
  3. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, schriftlich Handlungsoptionen darzustellen, wie die Synergieeffekte der vorgenannten Konzepte und Handlungsprogramme genutzt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Jürgen Reese (SPD),  Ludger Kineke (CDU), Caroline Lünenschloss (CDU), Yazgülü Zeybek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Paul Yves Ramette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Alexander Schmidt (FDP)

Fraktionsvorsitzende*r

Begründung

Das Handlungsprogramm Gewerbeflächen (VO/0489/20), die Umsetzungsstrategie zur Flä­chenaktivierung zu den Konzepten „Neue Wohnbauflächen für Wuppertal“ und das „Innenentwicklungskonzept Wuppertal“ (Vgl. VO/128819) zeigen in geeigneter Weise und unter Berücksichtigung ressourcenschonender Strategien die Entwicklungsnotwendigkeiten und Entwicklungspotentiale für Gewerbe- und Wohnbauflächen auf. Dieses erfolgt mit unter­schiedlichen Systematiken und in differenzierten Bearbeitungstiefen. Die vorerwähnten grundsätzlichen Programme, Strategien und Konzepte wurden im Beschluss des Rates vom 24. Juni 2020 aufgegriffen.

Insbesondere wurde folgendes beschlossen:

  1. Bei der Entwicklung der Flächenpotenziale der Stadt Wuppertal sind im Rahmen eines ständigen Prozesses die in Betracht kommenden Flächen und die vorgeschla­gene Vorgehensweise in einem quartalsweise dem Stadtentwicklungsausschuss vor­zulegenden Bericht darzustellen.
  2. Zur gezielten Nutzung von Innenpotenzialen ist ein Kriterienkatalog zu entwickeln, um die systematische Suche vorzubereiten. Die Innenpotenzialflächen sind wie jede in Betracht gezogene Umwandlung von Gewerbe- in Wohnbaufläche in den Quartals­bericht der Verwaltung einzubeziehen.
  3. Die Entwicklung und Vermarktung potenzieller Gewerbeflächen soll sich an den Quali­tätskriterien wie „Zahl und Qualität der Arbeitsplätze“, „Gewerbesteueraufkom­men“, „Zugehörigkeit zu Zukunfts- und Leitmärkten“, „ökologische Nachhaltigkeit“ u.ä. orientieren. Hierzu wird die Stadt den Kriterienkatalog fortentwickeln, der im Rahmen der vorgenannten Berichterstattung einbezogen wird. Grundsätzlich soll Entwicklung und Vermarktung der Flächen durch die Stadt selbst vorgenommen wer­den, damit die Stadtentwicklungsziele effektiver erreicht werden können. Entspre­chende Personalressourcen sind zu schaffen.
  4. Bei Ausweisung und Entwicklung von Flächen ist eine klimagerechte Gewerbeent-wick­lung umzusetzen. In Zeiten des Klimawandels ist auf eine ressour­censchonende und nachhaltige Bauweise zu achten, die eine Durchgrünung der Ge­werbeflächen zulässt. Auch sollen platzsparende ggf. mehrstöckige Gebäude und die Anbindung z.B. an Radwege im Rahmen eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes ein­bezogen werden. Darüber hinaus sollen Energiekonzepte mit Nutzung erneuerbarer Energien und einer effizienten Wärme-/Kälteversorgung einbezogen werden. Auch bei der Auswahl von Baumaterialien sollen ökologische Kriterien, wenn möglich, be­rücksich­tigt werden. Die Wirtschaftlichkeit darf dabei nicht außer Acht gelassen werden.
  5. Bei der Prüfung von Flächen ist ein wichtiges Kriterium ihre naturräumliche Bedeu­tung. Ebenso ist zu berücksichtigen, ob die Flächen für landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung steht und in diesem Zusammenhang eine Bedeutung in der nachhalti­gen regionalen Versorgung der Bevölkerung spielen.
  6. Die Untersuchung, Entwicklung und Vermarktung insbesondere der folgenden Flächen­potenziale ist umgehend anzugehen:
    – Düsseldorfer Straße/Bahnstraße (7,2 ha)
    – Westlich Bahnstraße/Buntenbeck (4 ha)
    – Spitzenstraße/Bahn (2,3 ha)
    – Linde II (2 ha)
    – Blombach-Süd (26,7 ha)
  7. Für die Entwicklung der Flächen Buntenbecker Feld und Linde II wird analog zum kli­magerechten Modellprojekt SmartTec Campus auf Lichtscheid eine klimagerechte Gewerbeflächenentwicklung vorgesehen. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen in seiner nächsten Sitzung ein entsprechen­des Konzept vor.
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestands- und Strukturanalyse des Gewerbege­biets Clausen vorzunehmen, um darauf aufbauend eine Modernisierung und Weiter­entwicklung dieses innerstädtischen Unternehmensareals zu erarbeiten.
  9. Der Einsatz städtebaulicher Instrumente wie Umlegungsverfahren, Nutzung eines Flä­chenbedarfskontos, der Abschluss städtebaulicher Verträge, die Nutzung von Vorkaufsrechten ist verstärkt in Betracht zu ziehen, um eine gezielte Entwicklung zu ermöglichen, die für eine positive städtische Entwicklung von großer Bedeutung sind. Diese sind gleichfalls in dem regelmäßigen Bericht an den Stadtentwicklungsaus­schuss darzustellen.
  10. Das Bergische Gewerbeflächenkonzept aus dem Jahr 2012 soll aktualisiert und weiter­entwickelt werden. Darüber hinaus ist mit den Nachbargemeinden eine nach­haltige und ressourcenschonende Gewerbeflächenentwicklung mit interkommunalen Flächen anzustreben.

Eine quartalsweise Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen war anschließend aufgrund der Unterbrechung der Gremientätigkeit aufgrund der Kommunalwahl nicht mög­lich. Dies sollte nun zeitnah angegangen werden. Die einzelnen Bestandteile der Berichter­stattung im Ausschuss sind durch den Beschluss des Rates vorgegeben und bedürfen inso­weit keiner weiteren Erläuterung oder Beschlussfassung. Die Beschlüsse des Rates in sei­ner Sitzung am 24. Juni 2020 gehen jedenfalls weit darüber hinaus, lediglich Gewerbeflä­chen, die für eine Nutzung gewerblicher Art in Frage kommen, zu identifizieren.

Es ist jetzt an der Zeit, die beschlossenen strategischen Konzepte umzusetzen.