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Finanzierung der Betreuung von unter Dreijährigen

21. Oktober 2008

„Sehr geehrter Herr Kühme,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Jugendhilfeausschuss, der Hauptausschuss und der Stadt Wuppertal mögen die folgende Resolution beschließen:

Der auf Bundesebene am 27.8.2007 beschlossene Kompromiss zur Finanzierung der Betreuung der unter Dreijährigen besagt, dass der Bund insgesamt 4 Milliarden Euro für den U 3 Ausbau bis 2013 zahlt. Die Mittel sollten demnach vollständig den Kommunen zufließen. Die Länder haben zugesagt, die Weiterleitung dieser zusätzlichen Mittel zu gewährleisten.

Seit 2008 leitet das Land NRW in diesem Zusammenhang investive Mittel des Bundes an die Kommunen weiter. In 2009 zahlt der Bund erstmals 100 Millionen an die Länder (NRW 21,6 Millionen) für die Betriebskosten von zusätzlichen U 3-Plätzen. Die Summe soll auf 770 Millionen in 2014 (NRW 150 Millionen) steigen.

Diese zusätzlichen Mittel zur anteiligen Deckung der Betriebskosten sind nach Aussage des Ministers Laschet im Landeshaushalt 2009 nicht etatisiert worden. Der Grund dafür sei, dass das Land NRW bereits die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten an Krippenplätzen erfülle und aus eigenem Anstoß bereits heute entsprechend höhere Mittel an die Kommunen leite, als der zu erwartende Bundeszuschuss. Übersehen wird allerdings, dass das Land noch nicht einmal die im TAG festgelegten Quoten der U 3-Betreuung (17%) erfüllt und das die Bundesmittel zusätzlich zu den auch bereits bestehenden und etatisierten Landesmitteln den Kommunen und Trägern, die entsprechend Betreuungsplätze einrichten, zur Verfügung zu stellen sind.

Deshalb fordert der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wuppertal die Landesregierung auf, die zusätzlichen Betriebsmittel des Bundes zum Ausbau der Betreuungsplätze U 3 den Kommunen, die sich am Ausbau der U 3-Plätze beteiligen, vollständig zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt 2009 transparent zu etatisieren.

Als Sparmaßnahme sollen 2009 alle 11.000 neuen U 3 Plätze ausschließlich als 25 Stundenplätze angeboten werden. Dies steht den politischen Versprechungen der Landesregierung entgegen, die stets eine Finanzierung nach dem Elternwillen zugesagt hat.
Es ist ein Verstoß gegen die Wahlfreiheit der Eltern, gegen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und es gefährdet Einrichtungen. Denn zu viele 25 Stundenplätze refinanzieren die Einrichtungskosten nicht.
Auch hiergegen wendet sich der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wuppertal und fordert von der Landesregierung den Ausbau der U 3-Betreuung mit der zugesagten Wahlfreiheit zu versehen.

Mit freundlichem Gruß

Paul Yves Ramette
Stadtverordneter

Gerta Siller
Fraktionssprecherin“