Erste Schritte zur digitalen Vorreiterstadt durch Ausbau des Glasfasernetzes
Ergänzungsantrag zu Drucksache VO/0847/17
Antrag an den Rat der Stadt Wuppertal am 13.11.2017
Der Antrag ist durch den Sachstandsbericht der Verwaltung – VO/0093/18 – in der Sache erledigt.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, den Beschlusstext der Vorlage VO/0847/17 durch folgenden Text zu ersetzen:
Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses über die Umsetzung des DigiNetzG in Wuppertal zu berichten.
Weiterhin bitten wir im Fachausschuss um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Gibt es einen Netzplan der vorhandenen städtischen Leerrohre? Für wen ist der Plan zugänglich?
- Ist es richtig, dass die Stadt zurzeit keine Verträge mit Netzanbietern über die Nutzung der Rohre abschließt?
Falls ja, verstößt die Stadt damit nicht gegen das DigiNetzG? - Werden freie Fasern von der Stadt an Netzbetreiber vermietet?
- Was beabsichtigt die Stadt mit ihrem Leerrohrnetz und darin vorhandenen Kupfer- wie Glasfaserleitungen zu tun?
Begründung:
Das im November letzten Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze – kurz DigiNetzG – setzt u. a. eine Reihe von Neuregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) um. Es ergänzt die nationale Ausbaustrategie und reiht sich neben dem marktgetriebenen Ausbau und der Förderung an Stellen, wo der Markt versagt, ein.
Die erklärten Ziele – die Kosteneinsparung einerseits und die Beschleunigung des Ausbaus andererseits – sollen vor allem durch die erweiterten Mitnutzungs- und Mitverlegungsansprüche (§§ 77a ff. TKG) erreicht werden.
Für weitere Informationen siehe:
https://www.breitband.nrw.de/images/PDFs/Leitfaden/Was-das-DigiNetz-Gesetz-fr-Kommunen-und-Kreise-bedeutet.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Lüdemann Anja Liebert
Stadtverordneter Fraktionsvorsitzende