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Errichtung einer Sekundarschule in Wuppertal

5. Dezember 2012

Antrag an den Hauptausschuss am 12.12.2012 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 17.12.2012                

Grundsatzbeschluss

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt alle nötigen Schritte einzuleiten, um in Wuppertal mindestens eine Sekundarschule zu errichten. Hierfür wird die Verwaltung beauftragt, umgehend eine für die Gründung einer solchen Schulform obligatorische Elternbefragung bei den Eltern der Kinder in den 3. und 4. Klassen der Grund- und Förderschulen durchzuführen.

Begründung:
Längeres gemeinsames Lernen erfährt bei den Eltern immer mehr Zuspruch. Diese Entwicklung ist ein Resultat der Mängel des gegliederten Schulsystems, dass Kinder verfrüht in verschiedene Schulformen sortiert und anschließend kaum die Möglichkeit zum Aufstieg bietet. Wie jüngst eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aufzeigte, bedeutet Durchlässigkeit im klassischen Schulsystem in erster Linie die Gefahr einer Abschulung. Schulerfolg ist in Deutschland noch immer vom Elternhaus abhängig und diese Abhängigkeit wird in starkem Maße durch das starre Schulsystem bewirkt.

Kinder sollten möglichst lange in heterogenen Lernverbünden miteinander lernen und individuell gefördert werden. Die Eltern haben dies längst gemerkt und fordern daher für ihre Kinder immer öfter Lernangebote, in denen sich die Kinder ihren Fähigkeiten und ihrem Lernentwicklungstempo entsprechend entfalten können ohne einen Schulwechsel befürchten zu müssen. Schulformwechsel als pädagogisches Mittel sind antiquiert und gehören in die Mottenkiste.

Ziel ist es, durch die Erfüllung des Elternwillens nach längerem gemeinsamem Lernen in der Schule einen Wandel des bislang außerordentlich starren Schulsystems einzuleiten. Die Gründung der sechsten Gesamtschule in Wuppertal war ein wichtiges Zwischenziel, entbindet den Schulträger aber noch lange nicht von der Pflicht, die Schaffung weiterer Angebote des Gemeinsamen Lernens zu prüfen und umzusetzen.

Die Sekundarschule, die als neue Schulform im Schulkonsens NRW zwischen SPD, CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vereinbart und im Schulgesetz festgeschrieben wurde, ermöglicht das gemeinsame Lernen in einer Schule bis Klasse 10 und schafft darüber hinaus durch eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu erreichen, der zur Aufnahme eines Hochschulstudiums qualifiziert. Schon heute wird im Zeugnis der Klasse 4 die Sekundarschule bei den Empfehlungen für die Wahl der weiterführenden Schule aufgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz
Stadtverordneter

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender