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Einrichtung einer Nachtbürgermeister(innen)stelle

24. August 2021

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Hauptausschussam 02.09.2021 und den Rat der Stadt Wuppertal am 07.09.2021       

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, der Rat der Stadt Wup­pertal möge in seiner nächsten Sitzung am 7. September 2021 wie folgt beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Grundsatzentscheidung zur Einrichtung einer/eines Nachtbürgermeisters/-in vorzubereiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorzule­gen.

In einem zu erarbeitenden Konzept ist das Aufgabengebiet zu beschreiben, das Persönlichkeitsprofil zu definieren, ein Vorschlag für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle zu erarbeiten sowie die Frage der Finanzierung zu klären.

Die Stelle, kann ggf. auch geteilt werden.

Bei der Erstellung des Konzeptes ist auf die in den anderen Städten gemachten Erfahrun­gen zurückzugreifen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Kineke     Caroline Lünenschloss   Yazgülü Zeybek   Paul Yves Ramette
Fraktionsvorsitzende

 

Begründung

Als erste deutsche Stadt hat Mannheim 2018 eine Nachtbürgermeister(innen)stelle einge­richtet. Seither gibt es weitere Stellen in zahlreichen deutschen Städten, darunter Mainz, Heidelberg, Osnabrück, Stuttgart und München. Zuvor gab es das Amt des „Nachtburge­meesters“ bereits in vielen Städten der Niederlande und schon seit 2003 in Amsterdam. Auch die Städte New York, London, Paris, Toulouse und Zürich verfügen über einen „Night Mayor“.

Die Mannheimerinnen und Mannheimer haben mit ihren Nachtbürgermeistern im Wesentli­chen positive Erfahrungen gemacht. Die Aufgabenstellung dieser Position ist in den meisten Städten vergleichbar. Dabei geht es nicht darum, eine neue Behörde zu schaffen oder gar Aufgaben von Polizei und KOD zu übernehmen. Vielmehr tritt die/der Nachtbürgermeister(in) auf als Ansprechpartner(in) und Vermittler(in) zwischen Bar- und Gastronomiebetrieben, der Verwaltung, der Polizei, den Verkehrsbetrieben, dem Taxigewerbe, den Gästen, Anwohner (innen) und vielen anderen. Sie/er fungiert als Moderator(in) und Mediator(in) in Beschwer­defällen, sammelt die unterschiedlichen Anliegen und übermittelt Politik und Verwaltung Ver­besserungsvorschläge. Im Idealfall können Konflikte bereits im Vorfeld verhindert werden. Nicht zuletzt aber widmet sie/er sich auch der Stärkung der Nachtkultur und der Erforschung weiterer Potentiale im Kulturbereich. Im Unterschied zur Verwaltung ist sie/er in der Lage, kreativ und flexibel auf die Bedürfnisse von Gastronomie und Kulturszene einzugehen. Dabei geht es einerseits darum, Probleme zu erkennen, auf der anderen Seite aber das Nachtle­ben nicht als Störfaktor zu betrachten. Die Initiative zur Schaffung einer Nachtbürgermeis­ter(innen)stelle trägt insofern wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Faktoren Rechnung.

Mit der Einrichtung einer solchen Position ist besonders an die Zeit nach Corona gedacht. Gegenwärtig machen sich zahlreiche Gastronomiebetriebe Sorge um ihre Existenz. Hier geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung durch Bund und Land, sondern gerade auch um die schnelle Hilfestellung vor Ort im Anschluss an eine Zeit der Restriktionen und Ein­schränkungen. Die/der Nachtbürgermeister(in) könnte sich in diesem Zusammenhang beim Neustart der Veranstaltungsszene einbringen.

Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge für eine konkrete Ausgestaltung der Rolle der/des Nachtbürgermeister(in) zu entwickeln und ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten. Eine ge­wisse Einbindung in Verwaltungsstrukturen könnte dabei unter Umständen von Vorteil sein. Eine klassische behördenmäßige Ausgestaltung kommt aber nicht in Betracht. Bei der Aus­wahl der Bewerber(innen) sollte besonderer Wert auf eine Person mit geeignetem Persön­lichkeitsprofil – möglichst gastronomieerfahren und szeneaffin – gelegt werden.