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Bezahlkarte für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz

30. Januar 2025

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis/90 Die Grünen und Linkes Bündnis Wuppertal an den Integrationsausschuss am 06.02.2025, an den Hauptausschuss am 13.02.2025 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 17.02.2025

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKES BÜNDNIS Wuppertal beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge folgenden Beschluss fassen:

  1. Der Rat der Stadt Wuppertal sieht keine Notwendigkeit für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Kommune. Nach aktuellem Stand geht der Rat davon aus, dass jede Kommune selbst über die Einführung entscheiden kann. Daher beabsichtigt der Rat der Stadt Wuppertal die Nutzung der Opt-Out-Regelung, die im Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes NRW[1] vorgesehen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte vorzunehmen und weitere Beschlüsse, sofern erforderlich, vorzubereiten.
  2. Der Rat der Stadt Wuppertal nimmt zur Kenntnis, dass auch in Wuppertal einige Geflüchtete (z.B. in der Landeseinrichtung ZUE oder Menschen, die keinen Anspruch oder faktischen Zugang zu einem Bankkonto haben) die geplante landesweit gültige Bezahlkarte erhalten werden. Der Rat fordert von der Landesregierung, dass eine solche Bezahlkarte die Nutzer*innen nicht diskriminiert. Stigmatisierung und Ausgrenzung müssen verhindert werden.[2]

 

Begründung:

Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag NRW ein Gesetzentwurf eingebracht, der die Bezahlkarte als Regelfall der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – im Land wie in den Kommunen – ermöglicht.[3] Allerdings haben einige Kommunen zuvor deutlich gemacht, dass sie bereits über erprobte Möglichkeiten der Leistungserbringung verfügen, an denen sie festhalten wollen. Daher sieht der Gesetzentwurf eine sog. Opt-Out-Regelung vor, von der auch die Stadt Wuppertal Gebrauch machen wird. Auch bisher ist Wuppertal erfolgreich damit, dass kommunal zugewiesene Asylbewerber*innen in der Regel über ein Bankkonto verfügen und finanzielle Hilfen möglichst unkompliziert und unbürokratisch über dieses Konto erhalten.

Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht nicht nur in Wuppertal, sondern aus unterschiedlichen Gründen bundesweit in der Kritik:

  • Die Migrationsforschung zeigt, dass die mit der Bezahlkarte verbundene Hoffnung, die Migration von Menschen ohne gültige Einreisepapiere zu beschränken, eher unrealistisch ist. Auch wenn Leistungen nicht mehr bar ausgezahlt und Rücküberweisungen an die Familien oder an „Schlepper“ unmöglich werden, werden sich Menschen weiter auf den Weg machen, weil Stabilität, Schutz vor Verfolgung oder bereits in Deutschland lebende Verwandte wichtigere Migrationsgründe sind – und vor allem die Aussicht, durch reguläre Jobs auch die Familie zu Hause unterstützen zu können.
  • NGOs, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen kritisieren eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung: Die Bezahlkarte stigmatisiere geflüchtete Menschen, bevormunde sie in ihrer Lebensführung, erschwere ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und behindere so nicht zuletzt auch die Arbeit der in der Integrationsarbeit Tätigen.
  • Auch für die Verwaltung der Stadt Wuppertal bedeutet die Einführung einer Bezahlkarte nicht automatisch eine Verwaltungsvereinfachung, vielmehr ist von Mehrarbeit und höheren Kosten auszugehen.

Der Rat der Stadt Wuppertal kommt zu dem Schluss, die bisherige Praxis der Leistungserbringung für kommunal untergebrachte Geflüchtete beizubehalten. Die Geflüchteten sollen weiterhin so schnell wie möglich über ein Konto verfügen, das sie mit den üblichen Karten nutzen und auf das Transferleistungen problemlos überwiesen werden können. Daher spricht sich der Rat der Stadt Wuppertal nachdrücklich gegen die Einführung einer Bezahlkarte aus und beschließt, die Opt-Out-Regelung zu nutzen, sobald das Gesetz zur Einführung der NRW-Bezahlkarte als Regelfall in Kraft getreten ist.

Zum 2. Beschlusspunkt: Nach aktuellem Stand wird die Bezahlkarte für Geflüchtete landesweit eingeführt. Nach Gesetzesbeschluss, der die landesrechtliche Grundlage schafft, kommt es dann auf die Ausgestaltung dieses gesetzlichen Rahmens an. Der Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Bezahlkarte sieht zum Beispiel eine einheitliche monatliche 50 €-Bargeldobergrenze für Erwachsene vor, welche die Autonomie und Freiheit der Geflüchteten – vielleicht unzulässig (es laufen Gerichtsentscheide) – begrenzen würde. Pro Asyl e.V. konstatiert nach Sichtung der ersten Erfahrungen mit der Bezahlkarte, dass die alltägliche Lebensführung der Nutzer*innen in der Regel erheblich erschwert wird. In Hamburg und in bayrischen Großstädten werden bereits Gutscheine, die Geflüchtete mit ihrer Bezahlkarte in Supermärkten erwerben können, gegen Bargeld getauscht.[4]

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der einschlägigen Forschungsergebnisse fordert der Rat der Stadt Wuppertal die Landesregierung daher auf, eine Bezahlkarte zu gestalten, die diskriminierungsfrei und ohne Einschränkungen nutzbar ist. Das beinhaltet insbesondere die unbeschränkte Abhebung von Bargeld, die Möglichkeit von Überweisungen, keine Einschränkung von mit der Karte zu tätigenden Einkäufen und keine örtliche oder regionale Beschränkung der Nutzung der Karte.[5]

Sofern die Stadt Wuppertal Bezahlkarten an Menschen ohne eigenes Konto ausgeben wird, wird sie bestehende Ermessensspielräume zugunsten einer möglichst einschränkungsfreien Ausgestaltung nutzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anne Jebbari, integrationspolitische Sprecherin und Denise Frings, Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Susanne Herhaus und  Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzende Linkes Bündnis

 

 

[1] Gesetzentwurf der Landesregierung: „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“. Siehe: Landtag Nordrhein-Westfalen, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/10926 vom 4.10.2024. Der Entwurf einer Bezahlkartenverordnung (MKJFGFI, Ref. 534, Stand: 22.10.2024) führt die Bezahlkarte als Regelfall der Leistungsgewährung nach AsylbLG ein (§ 1). Die sog. Opt-Out-Regelung ermöglicht den Kommunen, abweichend von dieser Verordnung, „dass die Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden.“ (§ 4).

[2] Im April 2024 haben lediglich 32 Personen von insgesamt 993 Anspruchsberechtigten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgrund individueller Gründe (z.B. Kündigung des Kontos durch die Bank) die Hilfe bar über Auszahlautomaten im Haus der Integration erhalten. Die restlichen 961 Personen erhalten die Hilfe auf ihr Bankkonto.

[3] Im Vorlauf hatte der Bundestag am 12. April 2024 den gesetzlichen Rahmen dafür geschaffen, dass finanzielle Hilfen nach AsylbLG auch in Form der sog. Bezahlkarte ausbezahlt werden können. Daraufhin haben sich 14 Länder (auch NRW) für die möglichst einheitliche Ausgestaltung einer Bezahlkarte ausgesprochen; Hamburg hat als erstes Land die Bezahlkarte umgesetzt, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.

[4] Auch in NRW konnten Geflüchtete lange nicht frei über Bargeld verfügen. Die Praxis der Ausgabe von Gutscheinen statt Bargeld wurde dann aber landesweit 2016 abgeschafft. Seit dem 1. September 2016 erhalten Asylbewerber*innen statt Sach- oder Gutscheinleistungen grundsätzlich Geldleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Änderung erfolgte nach einer Anpassung des AsylbLG. Ziel war es, den bürokratischen Aufwand zu verringern und die Integration von Geflüchteten zu erleichtern.

[5] Ein positives Beispiel findet sich in Hannover. Dort werden seit Ende 2022 mit einer diskriminierungsfreien Bezahlkarte (Bargeldabhebungen ohne Obergrenze, in allen Geschäften und auf dem Flohmarkt einsetzbar, Überweisungen sind möglich, Karten sind von EC-Karten nicht zu unterscheiden usw.) für Menschen ohne eigenes Konto gute Erfahrungen gemacht; der grüne OB Belit Onay kann dank dieses Digitalisierungsschubs sogar die versprochene Verwaltungsvereinfachung verbuchen.