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Ausbau der offenen Ganztagsschule um 150 Plätze zum Schuljahr 2019/2020 – Neufassung

20. Mai 2019

Änderungsantrag zu VO/1143/19, Neufassung, zur Sitzung des Rates der Stadt Wuppertal am 20.05.2019

Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Antrag wurde beschlossen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, der Ausschuss für Schule und Bildung, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Wuppertal mögen den Beschlussvorschlag in der oben genannten Drucksache wie folgt ändern:

Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst:

Die Finanzierung der Kosten des Ausbaus erfolgt zu je einem Drittel aus dem Budget des Geschäftsbereichs 2.1 und aus dem allgemeinen Haushalt. Die die hierfür erforderliche Summe von 80.000 Euro wird über Mehreinnahmen aus der Vergnügungssteuer finanziert. Das restliche Drittel wird über eine entsprechende Erhebung der Elternbeiträge für den Besuch von Angeboten der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Wuppertal vom 05.03.2013 (Elternbeitragssatzung OGS) gedeckt.

Hierfür legt die Verwaltung dem Rat zu seiner nächsten Sitzung einen Entwurf für eine Neufassung der Satzung zum Beschluss vor, die zum 01.08.2019 in Kraft treten kann. Die Änderungen soll ausschließlich für die Beitragsstufen 7-10 erfolgen.

Begründung:

Mit dem Beschluss über die Schaffung weiterer 275 Plätze im offenen Ganztag wurde zugleich auch eine Anhebung der Elternbeiträge zur Gegenfinanzierung beschlossen (VO/0066/17), die den politischen Gremien separat vorgelegt und zum 01.08.2018 wirksam werden sollte. Einen entsprechenden Beschluss und eine damit einhergehende Sicherstellung der Finanzierung des dringend benötigten Ausbaus hat es allerdings nicht gegeben. Mit dem nun vorgelegten Verwaltungsvorschlag werden die Mehrkosten für den Ausbau des OGS-Angebots ausschließlich von den Eltern, die die Betreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, getragen. Das halten CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sozial- und familienpolitisch für das falsche Signal. Zwar ist es richtig, die unteren Einkommensgruppen von der Erhöhung auszunehmen, allerdings stellen auch die von der Verwaltung für Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 45.000 Euro und höher vorgeschlagenen Anhebungen aus Sicht der antragsteilenden Fraktionen eine übermäßige Belastung für Familien mit Kindern dar. Es erscheint vielmehr angemessen, eine gleichmäßige Verteilung der Kosten zu erwirken, die auch eine Beteiligung der Allgemeinheit (über den städtischen Haushalt) beinhaltet.

Die Auswirkungen auf die Elternbeiträge sehen im Vergleich zum Vorschlag der Verwaltung dann wie folgt aus:

Elternbeitrag (ab Schuljahr 2019/2020)

Tabelle_OGS

Mit diesem Vorschlag kann die Erhöhung der Elternbeiträge gegenüber dem Verwaltungsvorschlag auf ein Drittel reduziert werden und gleichzeitig der bislang nicht gegenfinanzierte, aber dringend benötigte weitere Ausbau des Ganztags-Angebotes an den Wuppertaler Schulen umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jörg Herhausen Ludger Kineke
Stellv. Fraktionsvorsitzende

Marc Schulz  Anja Liebert
Fraktionsvorsitzende