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Appell an Bund und Land zur Erhöhung der Regelsätze

15. August 2007

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Hauptausschusses und des Rates der Stadt Wuppertal mögen folgenden Appell an die Bundes- und Landesregierung beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal fordert die Landesregierung NRW und die Bundesregierung auf, für eine deutliche Erhöhung der Regelsätze bei ALG II und Sozialgeld einzutreten.

Das Forschungsinstitut für Kinderernährung der Universität Bonn stellt in einer Studie fest, dass die Regelsätze beim ALG II nicht hoch genug sind, um Jugendliche ausreichend ernähren zu können. Statt der vom Gesetzgeber für 14- bis 18-Jährige festgelegten 3,42 Euro weist die Untersuchung nach, dass selbst beim Einkauf in einem Discounter 4,68 Euro für die tägliche Ernährung ausgegeben werden müssen. Die dieser Studie zugrunde liegenden Lebensmittelpreise stammen noch aus dem Jahr 2004. Inzwischen hat es weitere Preissteigerungen gegeben. Die aktuelle dramatische Preisentwicklung u. a. für Milch und Milchprodukte verschärft die Situation um so mehr. Die zum 1. Juli 2007 wirksame Erhöhung der Regelsätze um 2 Euro ist da der bekannte „Tropfen auf den heißen Stein“ und wird allein schon durch die Mehrwertsteuererhöhung aufgezehrt.

Bereits im Dezember 2004 forderte der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Erhöhung des Regelsatzes auf 412 Euro. Die Erwerbslosen-Initiativen halten eine Erhöhung auf mindestens 500 Euro für notwendig.
Die Professorin für öffentliches Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht und Arbeitsrecht an der Gesamthochschule Essen, Helga Spindler, rechnet vor, dass die aktuell anerkannten Beihilfen für minderjährige Kinder 20 Prozent unter denen der ehemaligen Sozialhilfe liegen. Real ergebe sich für einen Großteil der HilfeempfängerInnen bei den zur Verfügung stehenden Mitteln zur Ernährung ein Budget von unter 2,50 Euro pro Tag, rechnet man die weit verbreiteten Zuzahlungen für angeblich nicht angemessene Kosten der Unterkunft, für Schulbücher, Gesundheitsreformkosten oder die Abzüge des Ernährungsanteils bei stationären Aufenthalten hinzu.

Dass Kommunen wie Wuppertal durch die langjährige strukturelle Unterversorgung einer wachsenden Armutsbevölkerung und die dadurch bedingte Verschärfung der sozialen Probleme immer höhere Kosten für Jugend- und Familienhilfe, Beratung, Betreuung und (Heim) “ Erziehung aufbringen müssen, ist eine nachvollziehbare Folge dieser Unterversorgung.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Mahnert
Stadtverordnete

Gerta Siller
Fraktionssprecherin“