Anpassung der Bewohnerparkgebühren
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linkes Bündnis Wuppertal an den Ausschuss für Verkehr am 25.03.2025
Sehr geehrter Herr Ugurman,
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linkes Bündnis Wuppertal beantragen, dass die Gebühren für das Bewohnerparken an die aktuellen Möglichkeiten und Besonderheiten angepasst werden. Dabei sollen die Gebühren künftig nach Fahrzeuglängen gestaffelt werden. Dementsprechend soll für Fahrzeuge bis zu einer Länge von 4,1 m die Gebühr künftig 40 € pa. betragen. Bei einer Fahrzeuglänge von über 4,1 m soll eine Gebühr 70 € pa erhoben werden und bei Fahrzeugen die länger als 4,7 m sind, soll eine Bewohnerparkgebühr von 100 € pa festgesetzt werden.
Begründung
Bis Juni 2020 waren die Gebühren für Bewohnerparkausweise bundeseinheitlich auf höchstens 30,70 € gedeckelt. Seit Einführung der Möglichkeiten des Anwohnerparkens (seit einigen Jahren Bewohnerparken) in den 1990er Jahren, sind die Gebühren in Wuppertal unverändert und liegen bisher bei 30 € pa. Anwohnerparkausweise sind in bestimmten Straßen und Bereichen der Stadt sehr beliebt. Vor allem dort, wo viele Menschen unterwegs sind und es viele „Fremdparker“ und generell zu wenige Parkplätze gibt, sind Anwohner*innen darauf angewiesen. In Wuppertal gibt es derzeit 52 Bewohnerparkgebiete. Durch eine Gesetzesänderung wurde 2020 die Zuständigkeit für die Einführung von Bewohnerparkgebühren auf die Bundesländer übertragen und die Höhe der Gebühr freigegeben. Dem ist NRW mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Kommunen gefolgt.
Da in den letzten Jahrzehnten nicht nur die allgemeinen Parkgebühren an aktuelle Entwicklungen angepasst wurden, sollten alleine schon der Gerechtigkeit halber auch die Bewohnerparkgebühren angepasst werden. Dies ist seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich möglich und wird seitdem nach Angaben des ADFC auch von einer Reihe von Städten wie Bonn (360 €/Jahr, Münster (260 €), Freiburg (200€), Koblenz (ca. 100-200 €), Bochum (90 €), Bremen und Essen (75 €) und Hamburg (65 €) genutzt.
Zum 1. März 2025 hat nun die Stadt Köln die Gebühren für das Anwohnerparken von 30,70 € für durchschnittliche Fahrzeuge auf 100 € und für größere Fahrzeuge auf 120 € erhöht. Dies ist insofern gerecht, weil die längeren Fahrzeuge mehr Raum in Anspruch nehmen und somit insgesamt weniger öffentliche Parkflächen entlang von Straßen für die Allgemeinheit zur Verfügung steht. Mit dem o.g. Vorschlag wird aus unserer Sicht eine gerechtere, verhältnismäßige und sozialverträgliche Gebührenanpassung vorgenommen.
Gemäß den von der Forschungsgesellschaft für Verkehr 2023 veröffentlichten neuen „Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR 23), sollen aufgrund der immer größeren PKW künftig die Parkplätze generell 15 cm breiter und 10 cm länger gebaut werden. Die führt logischerweise dazu, dass der in dichten Wohnquartieren kaum vermehrbare öffentliche Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen immer knapper wird. Fahrzeuge bis zu einer Länge von 4,1 Metern umfassen hauptsächlich Kleinwagen und einige Kompaktwagen, die etwa 25% des Bestands ausmachen. Fahrzeuge mit einer Länge zwischen 4,1 und 4,7 Metern beinhalten viele Kompakt- und Mittelklassewagen und stellen rund 55% des Bestands dar. Fahrzeuge, die länger als 4,7 Meter sind, umfassen größere Fahrzeuge wie Oberklassewagen und SUVs, die etwa 20% des Bestands ausmachen.
Zudem sei darauf hingewiesen, dass die ÖPNV-Preise jährlich erhöht werden. Außerdem wird angenommen, dass für die Nutzer*innen des ÖPNV ein Fußweg von 400 m bis zur nächsten Haltestelle angemessen ist.
Ausnahmen für Handwerker oder Pflegedienste
Wie auch in Köln praktiziert sollen dabei auch in Wuppertal Handwerker*innen, Hebammen, Pflegedienste, Ärzt*innen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadt von der Gebührenanpassung ausgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Schmidt Harald Pauli
Verkehrspolitischer Sprecher Verkehrspolitischer Sprecher