Änderungsantrag zu VO/0255/11 (Handlungsprogramm Gewerbeflächen)
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Müller,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Stadtentwicklungs-ausschusses, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:
1. Der Auftrag an die Verwaltung, mit den Nachbarstädten und Nachbarkreisen ein regionales Gewerbeflächenkonzept aufzustellen, wird bestärkt. Über das Bergische Städtedreieck hinaus, ist mit den Nachbargemeinden eine nachhaltige und ressourcenschonende Gewerbeflächenentwicklung mit interkommunalen Flächen anzustreben.
2. Das Handlungsprogramm Gewerbeflächen wird auf die überwiegende Nutzung von Brachflächen abgestellt. Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich.
Für das Flächenrecycling werden Fördermittel durch Land und Bund beantragt. Erst wenn die Innenentwicklung ausgeschöpft ist, soll es zu weiteren Außen-entwicklungen kommen.
3. Insbesondere die folgenden sechs Flächen aus dem Handlungsprogramm werden nicht weiter entwickelt. Dies sind im Einzelnen:
1. Kleine Höhe – NewArea Nr. 2-33
2. Kleine Höhe – Rüssel Nr. 2-32
3. Haßlinghauser Straße/ Hasenkamp Nr. 6-13701 + 6-13704,
4. Wittener Straße / Windhövel Nr. 6 -139,
5. Blumenroth / Linderhauser Straße Nr. 6-138 und
6. A46 – Westring Süd Nr. 3-4504 + 3-4508
Begründung:
Das Handlungsprogramm führt einige Brachflächen nicht auf. Beispielhaft wären zu nennen:
• Mirker Bahnhof,
• Postgebäude Am Kleeblatt mit einer Gewerbefläche von 55.000 qm,
• Happich-Gelände;
• Wagenhalle am Bahnhof Vohwinkel.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wendet sich gegen eine Erschließung von Gewerbeflächen am Stadtrand, während innerstädtische Gewerbebrachen ungenutzt bleiben.
In Vohwinkel steht den geplanten Ausweisungen mit dem Gewerbegebiet Piepersberg eine sofort verfügbare Fläche von mehr als 100.000 qm kurz hinter der Stadtgrenze in Solingen gegenüber. Hier sind die Städte aufgefordert, zu einer interkommunalen Zusammenarbeit zu kommen. Es darf nicht sein, dass zusätzlich zu den schon aufgewendeten Geldern für die Gewerbefläche in Solingen in weitere Flächen auf Wuppertaler Seite investiert werden.
Begründung zur Nichtentwicklung der Flächen im Punkt 3 des Änderungsantrags:
Zu 1 .+ 2. Gewerbefläche Kleine Höhe –NewArea und Rüssel
Die Kleine Höhe befindet sich im Freiraumbereich und in einem überregionalen Freiflächenverbund mit schützenswerten Bachläufen. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz und ist deshalb als Gewerbe- oder Wohnungsbaufläche abzulehnen.
Zu 3. Haßlinghauser Straße/ Hasenkamp
An einem Landschaftsschutzgebiet liegend, ist es Bestandteil des Wuppertaler Rundwanderweges, mit überwiegend schützenswerten Böden. Die Fläche dient der Erholung und prägt das Landschaftsbild. Die Bodenfunktionen werden auf einem Teil der Fläche im besonderen Maße erfüllt. Die Fläche ist als Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen von Bedeutung und erfüllt eine Funktion als Biotopverbundelement.
Zu 4. An der Wittener Straße / Windhövel wird nur eine Straßenrandbebauung zugelassen, die Ausweisung wird entsprechend verringert.
Weil die Fläche um den nahegelegenen Meine-Bach eine hohe Empfindlichkeit aufweist. Die Fläche ist als Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen von Bedeutung und erfüllt eine Funktion als Biotopverbundelement für die Erholungsvorsorge und das Landschaftsbild.
Zu 5. Blumenroth / Linderhauser Straße
Grenzt an einem LÖBF- Biotope und ist von besonderer Bedeutung für den Biotopverbund Meine-Bach, ein Dolinengelände mit überwiegend schützenswerten Böden. Es Bebauung hat eine höchste Empfindlichkeit für Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, für den Bodenhaushalt und ist damit äußerst negativ für Natur und Landschaft. Die Fläche befindet sich innerhalb eines regionalen Grünzuges.
Zu 6. A46 – Westring Süd
Die Fläche befindet sich innerhalb eines regionalen Grünzuges. Die Bedeutung und besondere Schutzwürdigkeit von Regionalen Grünzügen wird im Gebietsentwicklungsplan wie folgt beschrieben:
„Die Regionalen Grünzüge sind als wesentliche Bestandteile des regionalen Freiraumsystems vor allem für die notwendigen Ausgleichsfunktionen der Verdichtungsgebiete gegen die Inanspruchnahme für Siedlungszwecke besonders zu schützen.
Die Regionalen Grünzüge sind ihrer Zweckbestimmung entsprechend zu erhalten und zu entwickeln. Planungen und Maßnahmen, die diese Aufgaben und Funktionen beeinträchtigen, sind auszuschließen.“
Mit freundlichen Grüßen
Anja Liebert
Stadtverordnete
Klaus Lüdemann
Stadtverordneter
„