Änderung der Elternbeitragssatzung für Kinderbetreuung
Antrag an den Hauptausschuss am 07.03.2018 und den Rat der Stadt Wuppertal am 12.03.2018
Der Antrag wurde durch Antrag VO/0387/18 ersetzt.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen wie folgt beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine sozialere Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadt Wuppertal (Elternbeitragssatzung) zu erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Darin soll insbesondere die Einkommensgrenze, ab der Eltern Beiträge leisten müssen, auf das in NRW durchschnittliche Niveau von 19.000 Euro jährlich angehoben werden.
Begründung:
Die in Wuppertal gültige Elternbeitragssatzung sieht eine Beitragspflicht bereits sehr früh ab einem Jahreseinkommen von 12.500 Euro vor und ist sowohl hinsichtlich der Einkommensstufen als auch der Elternbeitragshöhe seit mehr als zehn Jahren unverändert. Im Vergleich dazu endet die Höchstgrenze der Elternbeiträge sehr früh, es gibt keine weitere Steigerung bei den wohlhabenderen Eltern. Ob sie 71.000 Euro Einkommen oder 1 Mio. Euro im Jahr erhalten, macht bei dem zu zahlenden Elternbeitrag keinen Unterschied, er bleibt gleich.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Yves Ramette Marc Schulz
Stadtverordneter Fraktionsvorsitzender