Startseite > „Änderungsantrag zur 30. Flächennutzungsplanänderung „“Erbschlö““ und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans“

„Änderungsantrag zur 30. Flächennutzungsplanänderung „“Erbschlö““ und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans“

7. Mai 2008

„Sehr geehrter Herr Müller,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Ausschusses für Bauplanung mögen beschließen:

1. Der Offenlegungsbeschluss zur 30. Flächennutzungsplanänderung “ Erbschlö „, bzw. der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird wie folgt geändert:
Der Geltungsbereich der 30. Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erstreckt sich auf das Gelände der ehemaligen Standortverwaltung an der Parkstraße und den dahinter liegenden Sportplatz. Die im Landschaftsplan Ost als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen des ehemaligen Langwaffenschießstandes bis einschließlich der bislang für die Deponie Kastenberg vorgehaltenen Fläche sowie dort angrenzende Waldbereiche im Norden und landwirtschaftliche Nutzflächen im Südosten sind nicht im Geltungsbereich enthalten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines Neubaus der Bereitschaftpolizei, einer Jugendvollzugsanstalt und von 2 Landeschulen auf den Flächen der ehemaligen Standortverwaltung und des dahinter liegenden Sportplatzes sowie auf der Fläche der jetzigen Bereitschaftspolizei an der Müngstener Straße zu prüfen.

3. Die Verwaltung wird gebeten, ein Kostentableau zu erstellen, das den im Regionalratsbeschluss zur 53. Änderung des Regionalplanes enthaltenen Synergie-Effekten gegenübergestellt wird:

a) Darstellung der Synergie-Effekte bei Neubau der Bereitschaftspolizei und eine oder beide Landesschulen am jetzigen Standort der Bereitschaftspolizei an der Müngstener Straße und Bau einer Jugendvollzugsanstalt und ggf. einer Landesschule auf der Fläche der Standortverwaltung an der Parkstraße und den dahinter liegenden Sportplatz.

b) Höhe der Erschließungs- und Kompensationskosten für die im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Freiflächen sowie die Kosten einer Altlastensanierung der brachfallenden Fläche an der Müngstener Straße.

4. Das Gebiet des Landschaftsplan-Ost im Bereich Landschaftsschutzgebiet Scharpenacken wird als FFH Gebiet angemeldet.

Begründung:
Staatssekretär Dr. Alexander Schink vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landswirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der selben Sitzung des Regionalrates am 17.04.2008, in der auch die 53. Änderung des Regionalplanes beschlossen wurde, das Landesprojekt „Allianz für die Fläche“ vorgestellt.

Im ersten Satz des Manifestes zur „Allianz für Fläche“ steht geschrieben:

„Flächen und Böden in Nordrhein-Westfalen sind eine wertvolle, begrenzte und nicht vermehrbare Ressource. Mit einem sorgsamen Umgang mit den freien Flächen und Böden nehmen wir unsere Verantwortung wahr, dass sie künftigen Generationen als natürliche Lebensgrundlage, als Raum für Natur, Landwirtschaft und als Chance für Gestaltungsideen in der Zukunft erhalten bleiben.“

Darüber hinaus beginnt das Vorwort des Berichtes „Erhalten und gestalten “ Freiräume und Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen“ des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie beginnt mit dem Satz

„Aufgabe der räumlichen Planung ist die Erhaltung und Entwicklung einer hohen räumlichen Qualität. Ein wesentliches Ziel ist dabei seit Anbeginn der Raumordnung die Sicherung von Freiräumen und Freiraumfunktionen.“

Der Umweltbericht zur 53. Änderung des Regionalplanes weist u.a. auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten hin.

„Insgesamt wurden bezüglich der Fauna 22 Arten der Roten Liste bzw. Arten der Vorwarnliste im Bereich des Vorhabensraumes festgestellt; bezüglich der floristischen Ausstattung ist das Vorkommen von fünf Rote Liste Arten zu nennen.“

Betroffen und bedroht sind geschützte und vom Aussterben bedrohte Vögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Krebse und Pflanzen. Genannt werden u.a. Graureiher, Grünspecht Kleinspecht, Mäusebussard, Pirol, Rauchschwalbe, Rotmilan, Sperber, Waldkauz, Wiesenpieper, zwei Fledermausarten (Zwergfledermaus, Kleiner Abendsegler), Feldhase Kammmolch und vier nach § 62 LG NRW geschützte Biotope.

Das Gebiet Scharpenacken im jetzigen Geltungsbereich des Landschaftsplan Ost bildet in seiner Gesamtheit ein naturschutzwürdiges Areal, das als FFH-Gebiet ausgewiesen werden sollte.

Vor diesem Hintergrund und dem Eindruck der in Bonn stattfindenden UN-Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen Vielfalt, geht die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN davon aus, dass der vielen Worte nun Taten folgen und im Sinne des Arten- und Naturschutzes gehandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Liebert
Stadtverordnete