Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG)
Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen am 22.10.2014
Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Wohnungsaufsichtsgesetz
der Landtag NRW hat im April 2014 das Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet, im Mai 2014 ist es in Kraft getreten.
Das Gesetz soll dafür sorgen, Missstände auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen und für Problemimmobilien Lösungen zu finden. In Wuppertal werden zahlreiche Immobilien vernachlässigt, stehen leer oder verfallen allmählich.
Basis für das Gesetz ist der Artikel 14, Abs. 2 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet“, der die Eigentümer*innen von Problemimmobilien oder von sogenannten „Schrottimmobilien“ zur Verantwortung zieht.
Mit dem Gesetz wird den Städten und Kommunen ein Handlungsspielraum ermöglicht, um bei Anzeichen von Verwahrlosung von Wohnraum frühzeitig reagieren zu können.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat die Stadt Wuppertal bereits ein Konzept ausgearbeitet und das Gesetz angewendet? Wenn ja, in welchen Bereichen?
2. Welches Ressort ist verantwortlich dafür, bei Missständen im Immobilienbereich Instandsetzungen anzuordnen?
3. Plant die Stadtverwaltung, gezielt in den Quartieren, ggf. im Rahmen der Wohnaufsicht, verwahrloste oder leer stehende Häuser/Wohnungen zu identifizieren und die Eigentümer*innen zu verpflichten, die Missstände zu beheben?
4. Unter welchen Umständen ermöglicht das Wohnungsaufsichtsgesetz der Stadt Wuppertal Instandsetzungsmaßnahmen ohne das Einverständnis des/der Eigentümer*in, selbst durchzuführen? Wie lässt sich die Finanzierung bzw. die Erstattung der Kosten sicherstellen?
5. Gibt es konkrete Beispiele für eine mögliche Anwendung des Gesetzes (Marienstraße 41, Bandstraße etc.)?
Mit freundlichen Grüßen
Anja Liebert Klaus Lüdemann
Fraktionsvorsitzende Stadtverordneter