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VRR und das Bundesgerichtsurteil über die Abellio-Vergabebeschwerde

15. Februar 2011

„Sehr geehrter Herr Reese,

durch einen 2004 geschlossenen Vertrag hatte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) der DB Regio u.a. den Betrieb sämtlicher S-Bahnen bis Dezember 2018 übertragen. Nach Unstimmigkeiten gab es eine Kündigung des Vertrages durch den VRR. Wegen diesen Unstimmigkeiten wurden 122 Mio. Euro an die DB Regio nicht gezahlt.

Anschließend kam es zu einem Vergleich, in dem der Verkehrsvertrag mit der DB Regio bis 2023 verlängert wurde. Abellio Rail NRW, die linienweise an der Übernahme des S-Bahn-Betriebs interessiert ist, sieht im Abschluss dieses Vertrages eine vergaberechtlich unzulässige Direktvergabe und hat bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster auch Recht bekommen. Dagegen haben der VRR und die DB Regio beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sofortige Beschwerde eingelegt.

Das OLG hält aber den Nachprüfungsantrag für zulässig und legte es dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Prüfung vor.

Das Bundeskartellamt hat die dann durchgeführten Vergleichsbemühungen des VRR, der DB Regio NRW und Abellio im Nachprüfungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof gestoppt, wie im angefügten Schreiben des Bundeskartellamtes vom 14. Januar 2011 zu entnehmen ist.

Es besteht die große Gefahr, dass am 8. Februar 2011 der BGH die Vergabebeschwerde von Abellio stattgeben wird und der alte DB-Vertrag aus 2004 wieder gilt. Damit leben die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen des VRR wieder auf, die auch anteilig von der Stadt Wuppertal mitzutragen sind.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch ist der Betrag, der von der Stadt Wuppertal als Mitglied des VRR dann zusätzlich gezahlt werden müsste?
2. In welchem Zeitraum erfolgen die Zahlungen?

Darüber hinaus bittet die Fraktion um einen Sachstandsbericht der Verwaltung in der Sitzung des Finanzausschusses am 22.02.2011.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender

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