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Von Bund und dem Land NRW verursachte Einnahmeverluste in Wuppertal

22. Februar 2010

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Haushaltssituation der Stadt Wuppertal verschlechtert sich bekanntermaßen seit 1993 kontinuierlich, seit 2001 ist die Aussicht auf einen ausgeglichenen städtischen Haushalt unter den gegebenen Bedingungen absolut unrealistisch. Das strukturelle Defizit für 2009 wird auf 220 Mio. Euro geschätzt. Insgesamt haben sich Schulden von 1,8 Milliarden Euro aufgetürmt. Der vorläufige Höhepunkt dieser Entwicklung ist die Vorlage des Haushaltsicherungskonzeptes durch die Stadtspitze mit einem Einsparvolumen von 80 Mio. Euro jährlich. Die Umsetzung dieses Sparpaketes bedeutet für die Stadt Wuppertal einen gravierenden Abbau sozialer und kultureller Leistungen ohne Aussicht auf eine nachhaltige Verbesserung der städtischen Finanzlage. Ohne Einführung eines Altschuldenfonds für notleidende Kommunen, ohne die Umsetzung des in der Landesverfassung verbrieften Konnexitätsprinzips, ohne die Umwandlung des Solidaritätsbeitrages Ost in einen Soli für notleidende Kommunen und ohne eine Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes wird Wuppertal in der „Vergeblichkeitsfalle“ verharren müssen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Stadt Wuppertal muss ihren Beitrag zum Solidaritätsfonds Ost seit Jahren über die Aufnahme von Krediten finanzieren. Welche Summe ist auf diese Art insgesamt gezahlt worden?

2. Nicht nur durch ungünstige Wirtschaftsentwicklungen, auch durch Änderungen der Steuergesetzgebung ist u.a. das Gewerbesteueraufkommen in Wuppertal stark eingebrochen. Wie hoch sind die bisher durch Gesetzesänderungen verursachten Einnahmeverluste bei dem städtischen Anteil an der Gewerbe-, der Umsatz- und der Einkommensteuer sowie bei der Landschaftsumlage? Wie haben sich Hebesatz, Schlüsselzuweisungen und Landschaftsumlage seit 2001 prozentual und absolut verändert? Welche Mindereinnahmen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erwartet die Stadt Wuppertal in Folge der Wirtschaftskrise für das laufende Jahr?

3. Wie hoch sind die durch die Weltwirtschaftskrise im vergangenen Jahr entstandenen Einnahmeverluste für Wuppertal?

4. In welchen Fällen haben sich der Bund und das Land NRW in den vergangenen Jahren nicht an das Konnexitätsprinzip gehalten und keinen oder lediglich einen zu geringen finanziellen Ausgleich an Wuppertal für neu übertragene Aufgaben gezahlt? Wie hoch ist die Gesamtsumme der dabei ausgebliebenen Finanzmittel?

a) Wie viele zusätzliche Erzieher/innen mussten in Folge der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) eingestellt werden? Wie hoch sind die zusätzlichen (Personal-)kosten, die durch andere Beschlüsse von Bund und Land (z.B. Auflösung der Versorgungsverwaltung und Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltschutzes)?
b) Welche Einnahmeverluste haben sich durch den Wegfall des Elternbeitragsausgleichsverfahrens ergeben?
c) Welche Kostenerhöhungen haben sich für die Kommunen durch die Gebäudestandards zum Ausbau der U3-Betreuung ergeben?
d) Welche Kosten haben sich aus der Notwendigkeit heraus ergeben, Schulmensen zu bauen?
e) In wie weit werden der Mensenausbau und der Ausbau für die U3-Betreuung bzw. alternativ der Schulbau durch die Bildungspauschale limitiert?

5. Wie hoch ist insgesamt die Mehrbelastung für Wuppertal, die durch die reduzierte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und der einmaligen Leistungen für Hartz /V-BezieherInnen seit 2008 eingetreten ist?

6. Welche Projekte können durch das Investitionsverbot des Innenministers nicht mehr durchgeführt werden?

7. Stimmt die Verwaltung der Aussage zu, dass Wuppertal einen ausgeglichen Haushalt vorweisen könnte oder zumindest eine realistische Chance auf Ausgleich des städtischen Haushaltes hätte, wenn der Bund und das Land NRW in der Vergangenheit nicht in dem dargestellten Umfang den Kommunen finanzielle Lasten auferlegt hätten?

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Bahr
Stadtverordneter

Klaus Lüdemann
Stadtverordneter“

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