Verstehen ist Behandeln: Sprach- und Integrationsmittler*innen in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder Entwicklungsauffälligkeiten
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 09.02.2021
und an den Rat der Stadt Wuppertal am 01.03.2021
Die Antwort finden Sie hier: Antwort_Sprach_Integrationsmittler_innen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Ramette,
damit Leistungen gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem Eingliederungshilferecht (SGB IX Teil 2), sowie gemäß der im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII §35a erfassten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche, umgesetzt und wirksam werden können, bedarf es einer eingehenden Aufklärung und Beratung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien zum Störungsbild bzw. zur Erkrankung, Beeinträchtigung oder Behinderung.
Leistungen und Behandlungen, seien sie medikamentöser, therapeutischer oder kombinierter Art, können nur mit Mitarbeit und Einverständnis der Betroffenen umgesetzt werden und auch nur dann wirksam sein.
Viele der Leistungen erfordern eine Kooperation des unmittelbaren Umfeldes der betroffenen Person und zwar umso mehr, je jünger die betroffene Person ist.
Deshalb ist ein Verständnis und eine ausführliche Aufklärung über die Situation entscheidend für den weiteren Verlauf und Erfolg etwaiger Behandlungen und Therapien.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welcher Kostenträger ist für die Sicherung von Teilhabe, Inklusion und Integration notwendiger diagnostischer Aufklärungs- und Beratungsgespräche mit nicht ausreichend deutschsprachigen Kindern, Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten im ambulanten Setting (z. B. Frühförderstelle, Sozialpädiatrisches Zentrum u.a.) für die Kostenübernahme von Leistungen für Sprach- und Integrationsmittler*innen zuständig?
2. Welche Möglichkeiten bestehen für die leistungserbringenden Einrichtungen, die Kosten für den Einsatz der Sprach- und Integrationsmittler*Innen geltend zu machen, wenn der Bedarf während einer Behandlung oder Diagnostik deutlich wird?
Mit freundlichen Grüßen
Marta Ulusoy
Stadtverordnete