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Vergleich der Kosten in Regel- und Förderschulen

10. Februar 2009

„Sehr geehrter Herr Engelmann,

es gibt Überlegungen der Landesregierung, Kinder mit einer schweren Mehrfachbehinderung aus Kostengründen von der Schulpflicht zu befreien. Die stark frequentierten Förderschulen und die Budgets der Schulträger würden so entlastet werden.
Kritiker dieser Überlegungen argumentieren, dass ein solcher Schritt nicht der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung entspreche und die Beschulung von Kindern mit Behinderung in einer Regelschule im Rahmen des gemeinsamen Unterrichtes nicht nur kostengünstiger sei, sondern im Sinne von Integration und Inklusion sogar das bessere Modell.

Bereits 1999 hat U. Preuss-Lausitz in einer Studie festgestellt: „Bei Kostengleichheit der Gesamtkosten sind in der Regel bei Gemeinsamem Unterricht die Personalkosten höher, die Beförderungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten geringer als in Sonderschulen. Für den Steuerzahler ist damit Kostengleichheit gegeben, für die einzelnen Kostenträger jedoch nicht.“

Berechnung der Kosten
Aus diesem Grund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um eine Berechnung der Kosten, die bei der Beschulung eines Kindes mit gleicher Behinderung und bei gleichem Hilfe- und Förderbedarf in einer Förderschule und in einer Regelschule mit gemeinsamen Unterricht anfallen. Bei dieser Berechnung sollen möglichst alle Kosten der verschiedenen Kostenträger (zuständige Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe, die Schulträgerkosten und Kranken- oder Pflegekassenkosten) erfasst und einzeln aufgeschlüsselt dargestellt werden.

Wir setzen voraus, dass dem speziellen Hilfebedarf des Kindes sowohl in der Förderschule als auch in der Regelschule vollständig entsprochen wird.

Darstellung der unterschiedlichen Kostenapparate und Ausstattungsstandards
Zusätzlich soll auch der unterschiedliche Kostenapparat der jeweiligen Schulträger (freier Träger, kommunal oder Landschaftsverband) und die speziellen Ausstattungsstandards an den jeweiligen Schulen in Wuppertal vergleichend dargestellt werden.

Dem Schulausschuss, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie und dem Behindertenbeirat werden die Ergebnisse zur Kenntnis gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz
Stadtverordneter

Gerta Siller
Fraktionssprecherin „