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Vergabeverfahren zur Bürgerbeteiligung für das Seilbahn-Projekt

10. August 2016

Kleine Anfrage


Die Antwort  der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Buergerbeteiligung_Seilbahn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 01.08.2016 hat die Stadt Wuppertal in einer Pressemitteilung mit dem Titel „Premiere in Wuppertal: Erstes Bürgergutachten startet“ bekanntgegeben, dass das Vergabeverfahren zur Bürgerbeteiligung für das Seilbahn-Projekt abgeschlossen und der Auftrag an das Berliner Nexus-Institut vergeben wurde.

Hierzu bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es zutreffend, dass das Vergabeverfahren angehalten und neu begonnen werden musste? Wenn ja, aus welchem Grund wurde die Ausschreibung neu begonnen?

2. Wurde die Neuausschreibung durch die Vergabestelle der Stadt veranlasst? Wenn nein, durch welche Stelle in der Stadtverwaltung wurde die Neufassung der Ausschreibung veranlasst?

3. In der „Leistungsbeschreibung zur Angebotsabgabe für die Erstellung eines Bürgergutachtens zum möglichen Bau einer Seilbahn in Wuppertal“, die dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen zu seiner Sitzung am 23.06.2016 vorgelegt wurde, heißt es: „Für die ausgeschriebenen Leistungen stehen maximal 70.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Das Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises (100 %)“. Warum wurde auf andere Kriterien bei der Zuschlagserteilung wie z. B. die inhaltliche Qualität des Angebotes verzichtet?

4. Ist aufgrund der Tatsache, dass die „Wirtschaftlichkeit“ des Angebotes allein auf den billigsten Preis reduziert wurde, beabsichtigt, ein Qualitätsmanagement oder eine begleitende Evaluation des Verfahrens einzurichten?

5. Laut Leistungsbeschreibung soll der Auftragnehmer einen Beteiligungsprozess mit zwei Gruppen à 25 Personen organisieren. In der von der Stadt am 01.08.2016 veröffentlichten Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass „wenn mehr als fünfzig Wuppertaler mitmachen möchten, […] eine Erweiterung des Prozesses geprüft [wird]“. Wer prüft die Erweiterung dieses Prozesses bzw. entscheidet über die Erweiterung und nach welchen Kriterien? Müssen die durch eine Erweiterung entstehenden Mehrkosten (z. B. Aufwandsentschädigung) aufgrund der Deckelung des Kostenrahmens vom Auftragnehmer getragen werden oder erfolgt dann eine Aufhebung des Kostendeckels?

6. Werden Angebote vorgehalten, um auch Personen mit sprachlichen Schwierigkeiten oder Menschen mit Hörschädigung zu beteiligen (z. B. durch den Einsatz von (Gebärdensprach-) Dolmetscher)?

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz
Fraktionsvorsitzender