Urteil Bundesverwaltungsgericht zu Gehwegparken
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Verkehr am 18.06.2024
Sehr geehrter Herr Ugurman,
am Donnerstag, dem 6. Juni 2024, fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil zur Rechtssache „Anspruch von Anwohner:innenn auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotswidriges Gehwegparken“ (BVerwG 3 C 5.23). Bisher gibt es nur eine Pressemitteilung des Gerichts (https://www.bverwg.de/pm/2024/28), diese sagt aber schon einiges aus. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Anfrage:
Kann die Verwaltung zur o.a. Sitzung eine kurze, gerne auch mündlich vorgetragene, erste Einschätzung zu den Auswirkungen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu Gehwegparken geben? Wenn ja, bitten wir so zu verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Schmidt
Stadtverordneter