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Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine

10. Juni 2022

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Hauptausschuss am 20.06.2022 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 21.06.2022 

Die Antwort finden Sie hier. 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ab dem 31. Mai 2022 wechselt die Finanzierung der Geflüchteten aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II (Fiktionsbescheinigung oder entsprechender Aufenthaltstitel vorausgesetzt).

Unter den Geflüchteten aus der Ukraine beläuft sich der Kinderanteil auf rund 50 Prozent, die erwachsene Bevölkerung aus der Ukraine setzt sich überwiegend aus Frauen zusammen. Das Bildungsniveau der Bevölkerung in der Ukraine ist im internationalen Vergleich hoch. Zudem verfügen Frauen in der Ukraine über ein höheres Bildungsniveau als Männer. Auch unter der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung aus der Ukraine ist das Bildungsniveau mit einem Anteil der Hochschulabsolvent*innen von 50 Prozent hoch (IAB-Forschungsbericht 4/22).

Die Integration der geflüchteten Menschen ist eine langfristige Kraftanstrengung, an der sich alle Akteur*innen der Zivilgesellschaft beteiligen sollten, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen in der Verwaltung. Der Herausforderung, in Wuppertal zusätzliche Schulplätze für die zuletzt auf ca. 1000 bezifferte Anzahl von zu beschulenden Kindern bereitzustellen, steht auf der anderen Seite ein gravierender Mangel an Erzieher*Innen und Lehrkräften in Wuppertal gegenüber.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen, differenziert nach Ukrainer*innen mit ukrainischem Pass und denjenigen, die einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsstatus haben, in der o.a. Sitzung:

  1. Bestehen im Jobcenter spezifische Verfahrenswege bei der Beantragung von Leistungen nach SGB II für Geflüchtete aus der Ukraine?
  2. Ist die Verwaltung mit ausreichend Personal auf den Wechsel der Geflüchteten ins SGB II ausgestattet?
  3. Wie wird die Aufnahmefähigkeit des Wuppertaler Arbeitsmarktes für die Menschen aus der Ukraine eingeschätzt?
  4. Inwiefern bestehen oder werden Kooperationen mit z. B. der IHK oder anderen Berufs-, Wirtschaftsverbänden, Organisationen und Kammern angestrebt, um die Integration Geflüchteter mit bestehender beruflicher Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen? Wir bitten um Auflistung der bestehenden Kooperationen und Beschreibung.
  5. Wie und durch wen erfahren die geflüchteten Menschen von den lokalen Hilfs-, Unterstützungs- und Kooperationsangeboten?
  6. Welche beruflichen Qualifikationen bestehen bei den Geflüchteten? Werden diese systematisch erfasst? Falls ja, durch welche Organisationseinheit?
  7.  Sind ausreichende Möglichkeiten für die berufsbezogene Sprachförderung Geflüchteter vorhanden?
  8. Gibt es bereits Lösungen oder Lösungsansätze zur Betreuung der Kinder von geflüchteten Menschen, die in den Arbeitsmarkt aufgenommen werden können? Gibt es Möglichkeiten, sie in Kitas unterzubringen?
  9. Wo sieht die Verwaltung Unterstützungsbedarfe und -möglichkeiten durch Akteur*innen der Zivilgesellschaft der Stadt Wuppertal?
  10. Bestehen Pläne seitens der Verwaltung, Geflüchtete mit einer pädagogischen Qualifikation systematisch durch entsprechende Initiativen der Verwaltung zeitnah im Bildungs- und Betreuungsbereich beruflich einzugliedern oder erfolgt eine solche Initiative bereits? Falls ja, bitten wir um ausführliche Beschreibung. Falls hier Hindernisse bestehen, aufgrund derer die Verwaltung nicht oder nicht umfassend tätig werden kann, bitten wir um Erläuterung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Suzanne Kettig                      Marta Ulusoy
Stadtverordnete                      Stadtverordnete