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Umsetzung Unterhaltsvorschussgesetz

7. August 2017

Kleine Anfrage

 

Die Antwort des Oberbürgermeisters finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Unterhaltsvorschussgesetz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

durch die Neuregelungen beim Unterhaltsvorschussgesetz entstehen den Kommunen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen. Der Bund beteiligt sich an den Gesamtkosten zu 40%, der Rest wird durch die Länder getragen, wobei diese ihren Anteil zwischen Land und Gemeinden aufteilen können. In NRW finanzieren die Kommunen den Landesanteil zu zwei Dritteln.

Für die Bearbeitung entsteht der Stadt zusätzlicher Personalbedarf. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch ist der voraussichtliche personelle Mehrbedarf in der Stadtverwaltung?
  2. In welchem/n Ressort/s werden diese Stellen eingesetzt?
  3. Wie viele dieser Stellen können im Zuge interner Ausschreibung besetzt werden?
  4. Aus welchen Leistungseinheiten kommen diese neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bitte detailliert auflisten)?
  5. Werden die in den abgebenden Leistungseinheiten frei werdenden Stellen neu besetzt oder müssen hierdurch bisherige Aufgaben und Leistungen eingeschränkt werden oder entfallen?

Mit freundlichem Gruß

Anja Liebert                                         Marc Schulz
Fraktionsvorsitzende                           Fraktionsvorsitzender