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Umsetzung Inklusion an Schulen

19. Januar 2022

Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Schule und Bildung am 26.01.2022

Die Antwort finden Sie hier.

Sehr geehrte Frau van der Most,

in den letzten Jahren wurden in Wuppertal zunehmend Regelschulen gemäß Umsetzung der Inklusion in Schulen als Schulen mit Gemeinsamen Lernen (GL) benannt. Zuletzt zum Schuljahr 2021/2022 z.B. die Gesamtschule Else-Lasker-Schüler.

Das bedeutet an Schulen mit GL werden Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne Beeinträchtigung und/oder sonderpädagogischen Förderbedarf inklusiv unterrichtet. Dies erfordert eine strukturelle und konzeptionelle Anpassung der Schulen an die besonderen Bedarfe der SuS mit besonderem Förderbedarf. Gemäß Runderlass „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom Oktober 2018 setzt die Einrichtung des GL an einer Regelschule „voraus, dass nach den Feststellungen der Schulaufsichtsbehörde die personellen und sächlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind oder mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können (§ 20 Absatz 5 SchulG).“.

Das Land NRW hat mit dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion finanzielle Mittel geschaffen um die Umsetzung von GL in den Kommunen zu unterstützen.

 

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche inklusionsgerichteten räumlichen und baulichen Anpassungen an die Bedürfnisse von SuS mit Beeinträchtigung und/oder mit sonderpädagogischen Förderbedarf wurden an den Wuppertaler Schulen mit GL bislang durch den Schulträger geschaffen? Hiermit ist u.a. die Einrichtung von Ausweichräumen für differenzielles Lernen, bedürfnisangepasste Ausstattung/Umbau bestehender Räume oder auch Schaffung behindertengerechter Toilettenanlagen gemeint.
  • Wie hoch waren die Mittel, die das Land NRW Wuppertal als Schulträger gemäß dem §1 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 zur Verfügung gestellt hat?
  • Für welche konkreten Maßnahmen (inklusionsgerichtete bauliche Maßnahmen, Sachkosten und Lernmittelbeschaffungen) wurden die Zuwendungen aus dem sog. Belastungsausgleich gemäß §1 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 verwendet? Bitte um Auflistung der konkreten Maßnahmen getrennt nach Schulen.
  • Wie hoch waren die Mittel, die das Land NRW Wuppertal als Schulträger gemäß dem §2 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 zur Verfügung gestellt hat?
  • Welche konkreten Maßnahmen wurden mit den Zuwendungen aus der sog. Inklusionspauschale gemäß §2 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion umgesetzt? Spezifisch: An welchen Schulen wurde wieviel nicht-lehrendes Personal zur Unterstützung der Umsetzung von GL geschaffen? Wurde das zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft?
  • Welche konkreten inklusionsgerichteten Maßnahmen und Anschaffungen sind für die kommenden Monate an welchen Schulen geplant und vorgesehen?
  • Auf welchem Weg erfolgt die Bereitstellung des Budgets zur notwendigen Anschaffung von besonderen Lernmitteln und Lernhilfen gemäß §1 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (nicht-bauliche Maßnahmen, also Sachkosten) an die einzelnen Schulen mit GL?

 

Mit freundlichen Grüßen

Frank ter Veld                              Marta Ulusoy

Stadtverordneter                          Stadtverordnete