Umsetzung des E-Government-Gesetzes in der Stadtverwaltung
21. November 2017
Anfrage an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 12.12.2017
Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_E-Government
Sehr geehrter Herr Reese,
das E-Government-Gesetz NRW ist am 16.7.2016 in Kraft getreten. Einige Bestimmungen greifen zum 1.1.2018.
Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Stellt die Verwaltung zum 01.01.2018 einen sicheren elektronischen Zugang zur Verwaltung zur Verfügung?
- Wie weit ist die Einführung der elektronischen Akte in den Ressorts der Verwaltung fortgeschritten?
Die hierfür wichtigste Infrastrukturkomponente ist ein einheitliches Dokumenten-Management-System (DMS) – Ist das in Vorbereitung? - Wie weit sind die Vorbereitungen, um zum 1.1.2019 E-Payment anzubieten?
- Wie funktioniert die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit in der Informationstechnik in NRW (Einrichtung eines IT-Kooperationsrates Land / Kommunen)?
- Wo sind Mittel für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes im Haushaltsplan 2018/2019 enthalten?
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulz Klaus Lüdemann
Fraktionsvorsitzender Stadtverordneter