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Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nach dem SGB II

26. April 2011

„Sehr geehrter Herr Norkowsky,
sehr geehrter Herr Kühme,

das im Februar von Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch““ ist seit Ende März 2011 in Kraft.
Rund 2,5 Millionen Kinder von SGB II-EmpfängerInnen und aus Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe (darunter auch Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG) beziehen, haben seitdem rückwirkend zum 1. Januar 2011 Anspruch auf Leistungen des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes. Insgesamt hat der Bund für das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2011 1,35 Milliarden Euro veranschlagt.
Da Bundesarbeitsministerin von der Leyen die verfassungsrechtlich gebotenen Bildungs- und Teilhabeleistungen nicht über eine Erhöhung der Kinderregelleistungen zur Verfügung stellen wollte, werden diese Leistungen nun in Form von Dienst- und Sachleistungen erbracht.
Anträge auf rückwirkende Leistungen des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes müssen bis zum 30.04.2011 gestellt werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Paketes gibt es offenkundig jedoch Schwierigkeiten.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des o.a. Ausschusses.

1. Werden die LeistungsempfängerInnen über ihre Rechte informiert? Werden Sie etwa angeschrieben, wie das der Träger der Sozialhilfe für die Region Hannover tut?

2. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Stadt Wuppertal bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets konkret aus? Wie werden mögliche Doppelstrukturen verhindert?

3. Werden die Jobcenter und sonstige auszuführenden Institutionen mit mehr Personal ausgestattet?

4. Wie hoch ist der Zuschuss zum Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kita?

5. Welche Vereinbarungen liegen mit den Schulen vor, wann Kosten für Nachhilfe beantragt werden können? Wie hoch ist der Zuschuss zum Nachhilfeunterricht?

6. Wie hoch ist der Zuschuss bei Fahrkarten zu Schule?

7. Gibt es eine Höchstgrenze zur Kostenerstattung bei eintägigen Klassenfahrten oder mehrtägigen Ausflügen der Kindertageseinrichtung (obwohl dies nach § 28 (2) SGB II nicht vorgesehen ist)?

8. Wie sind die Zahlungsmodalitäten ausgestaltet? Erhalten Vereine und sonstige Dienstleister Pauschalen, müssen LeistungsempfängerInnen in Vorkasse gehen oder gibt es eine Spitzabrechnung?

9. Sind Gutscheine nach § 29 Abs. 1 und 2 SGB II angedacht?

10. Wie viel Geld steht Wuppertal zur Umsetzung des Teilhabe- und Bildungspakets (aufgesplittet nach Art der Leistung, Mittagessen in Horten sowie SchulsozialarbeiterInnen) zur Verfügung?

11. Wie hoch sind nach Ansicht der Verwaltung die Kosten, würden doch alle leistungsberechtigen Familien das Bildungs- und Teilhabepaket in vollem Umfang in Anspruch nehmen?

12. Welche bisherigen, eigenständigen Leistungen durch Land und Stadt Wuppertal werden nun vor dem Hintergrund der Bildungs- und Teilhabeleistungen gestrichen?
Wie viel Geld spart Wuppertal durch die mögliche Substituierung ein?

13. Wie viel Geld kommt netto bei den Familien durch das Bildungs- und Teilhabepaket wirklich an, wenn man in Betracht zieht, dass nun viele Länder und Kommunen bisherige, eigenständige Leistungen für das Mittagessen, Musikschulen oder Sportvereine streichen?

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Stadtverordnete

Paul Yves Ramette
Stadtverordneter