Tempo 30 vor Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer*innen
Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Tempo_30
Anfrage an den Jugendhilfeausschuss am 17.04.2018
und den Ausschuss für Verkehr am 19.04.2018
Sehr geehrte Frau Warnecke, sehr geehrter Herr Dittgen,
nach der Vereinfachung der Straßenverkehrsordnung im Punkt „Tempo 30 vor sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer*innen“ können innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (auch) auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern eingerichtet werden.
Vor dem Hintergrund, dass es auch vor Wuppertaler Kitas / Grundschulen zu Stoßzeiten immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt bitten wir die Verwaltung um Beantwortung nachstehender Fragen.
- Gibt es in Wuppertal noch Bildungseinrichtungen, in deren unmittelbarem Einzugsgebiet noch keine Tempo 30-Strecke eingerichtet wurde?
Wenn ja, welche? - Wäre bei diesen Einrichtungen die Festlegung einer Tempo 30 Strecke möglich?
Wenn nein, warum nicht?
Die Verwaltung wird gebeten, die Antworten auch den Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Yves Ramette Anja Liebert
Stadtverordneter Fraktionsvorsitzende