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Tagespflege in Wuppertal

28. März 2014

Anfrage an den Rat der Stadt Wuppertal am 07.04.14

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei: Antwort_auf_Anfrage_Tagespflege_in_Wuppertal

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Tagespflegepersonen stellen im Wuppertaler Konzept der Betreuung von Kindern (unter und über drei Jahre alt) eine wichtige Säule dar.

Im Jahr 2012 wurden durch Tagespflegepersonen 541 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt.

Laut einem im November 2013 gegen die Stadt ergangenen Urteil ist sowohl die Höhe der Zuschüsse für die Eltern von € 3,90 als zu niedrig bezeichnet worden, als auch die gängige Abrechnungspraxis (Nichtberücksichtigung von der Tagespflegeperson nicht zu vertretenden Ausfallzeiten) als unzulässig bezeichnet worden. Die Stadt Wuppertal wurde durch das Urteil verpflichtet, die Förderleistungen neu zu berechnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet vor dem Hintergrund dieses Urteils gegen die Stadt Wuppertal um Beantwortung der folgenden Fragen zur Tagespflege in Wuppertal:

1)     Sind weitere Klagen von Tagespflegepersonen gegen die entsprechenden Bescheide der Stadt anhängig?

2)     Wird die Verwaltung die Neuberechnung der Zuschüsse nur auf die/den einzelnen Klägerin/Kläger anwenden, oder erfolgt eine generelle rückwirkende Gleichstellung der Tagespflegepersonen im Sinne des Urteils? Immerhin beruft die Verwaltung sich laut Urteil auf “Stundensätze, die…rechtswidrig zu niedrig festgesetzt” wurden.

3)     Wann ist mit einer Neuberechnung der Zuschüsse und einer Umstellung der Abrechnungspraxis zu rechnen?

4)     Warum wurde der Jugendhilfeausschuss bisher nicht über das Urteil, seine Folgen etc. informiert?

5)     Wir bitten um eine umfassende Darstellung der Folgen dieses Urteils, seiner Auswirkungen und der ggf. seit dem letzten Jahr erfolgten Arbeiten an einem neuen Konzept zu Wuppertaler Tagespflege.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Yves Ramette
Stadtverordneter

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender