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Struktur der Grundsteuer und Auswirkungen der Neuberechnung

9. April 2024

Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 23.04.2024

Die Antwort finden Sie hier.

Sehr geehrter Herr Reese,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zur o.a. Sitzung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes Grundsteuer und bittet die Verwaltung bis dahin um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie verteilt sich die Grundsteuer zurzeit auf Gewerbegebäude und private Gebäude bzw. Eigentumswohnungen? Bitte nach Anzahl der Gebäude bzw. Objekte und Steueraufkommen darstellen.
  2. Ist es richtig, dass durch die Reform der Grundsteuer Ein- und Zweifamilienhäuser in der Grundtendenz stärker belastet werden, während Gewerbegrundstücke entlastet würden?
  3. Könnte die ungleiche Belastung durch eine landeseinheitliche Regelung der sogenannten Steuermesszahlen ausgeglichen werden?
  4. NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk plant, dass die Kommunen in NRW bei der Umsetzung der Grundsteuerreform künftig unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Gewerbe- und Wohngrundstücke anwenden sollen, um zu erwartende Lastenverschiebungen zu vermeiden. Inzwischen haben sich der Städtetag NRW und der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebundes gegen diesen Vorschlag positioniert und appelliert, davon abzusehen. Warum hat sich die Stadt Wuppertal dem angeschlossen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lüdemann

Stadtverordneter

 

 

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