Struktur der Grundsteuer und Auswirkungen der Neuberechnung
9. April 2024
Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 23.04.2024
Sehr geehrter Herr Reese,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zur o.a. Sitzung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes Grundsteuer und bittet die Verwaltung bis dahin um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie verteilt sich die Grundsteuer zurzeit auf Gewerbegebäude und private Gebäude bzw. Eigentumswohnungen? Bitte nach Anzahl der Gebäude bzw. Objekte und Steueraufkommen darstellen.
- Ist es richtig, dass durch die Reform der Grundsteuer Ein- und Zweifamilienhäuser in der Grundtendenz stärker belastet werden, während Gewerbegrundstücke entlastet würden?
- Könnte die ungleiche Belastung durch eine landeseinheitliche Regelung der sogenannten Steuermesszahlen ausgeglichen werden?
- NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk plant, dass die Kommunen in NRW bei der Umsetzung der Grundsteuerreform künftig unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Gewerbe- und Wohngrundstücke anwenden sollen, um zu erwartende Lastenverschiebungen zu vermeiden. Inzwischen haben sich der Städtetag NRW und der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebundes gegen diesen Vorschlag positioniert und appelliert, davon abzusehen. Warum hat sich die Stadt Wuppertal dem angeschlossen?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Lüdemann
Stadtverordneter
Weiterführende Informationen:
- https://www.staedtetag-nrw.de/presse/pressemeldungen/2024/grundsteuer-plaene-land-konflikt-staedte
- https://www.staedtetag-nrw.de/presse/pressemeldungen/2024/grundsteuermesszahlen-fuer-geschaeftsgrundstuecke-anheben
- https://www.wz.de/nrw/hoehere-grundsteuer-fuer-immobilien-in-nrw-befuerchtet_aid-104797765