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Straßenausbaubeiträge in Wuppertal

29. Oktober 2019

Kleine Anfrage an den Oberbürgermeister vom 29.10.2019

Die Antwort des Oberbürgermeisters finden Sie hier: Antwort_Kleine_Anfrage_OB

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Landesregierung hat in Folge der Debatte um die Straßenausbaubeiträge einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem einen Vorschlag für eine Halbierung der Beiträge über ein Förderprogramm enthält. Gleichzeitig gibt es vermehrt Hinweise aus Kommunen, dass das Verhältnis von Aufwand und Ertrag bei der Erhebung der Straßenbaubeiträge in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. So wird zum Beispiel berichtet, dass die Stadt Bielefeld jährlich rund 1,4 Millionen Euro aus Beiträgen für den Straßenbau einnimmt, wobei der Personalaufwand für die Erhebung bei 780.000 Euro im Jahr liegt. Somit läge der Erhebungsaufwand deutlich über dem Erlös, der konkret für die Verbesserung der Infrastruktur verwendet werden kann.

Vor diesem Hintergrund bitten wir daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie stellen sich die tatsächlichen Aufwendungen und Erträge bei den Straßenausbaubeiträgen der letzten drei Jahre dar?
  2. Wie viele Personen sind in der Verwaltung mit der Erhebung der Straßenausbaubeiträge befasst?
  3. Gibt es bereits heute eine Härtefallregelung bei der Anwendung von § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), die die Stadt Wuppertal anwendet?

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz
Fraktionsvorsitzender