Stand des Bauleitplanverfahrens Nr. 1173 „Holländische Heide“
Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen am 31.10.2012
Die Antwort finden Sie in dieser PDF-Datei: Antwort_Holl_Heide
Sehr geehrter Herr Müller,
am 01.02.2012 hat der Ausschuss StaWiBau die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1173 „Holländische Heide“ beschlossen. Da die Offenlegung noch nicht erfolgt ist, zwischenzeitlich aber neue Planungen bekannt wurden und ein Interesse der Öffentlichkeit vorliegt, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:
- Aus welchem Grund beabsichtigt die Verwaltung die ursprünglich laut VO/1011/11 vorgesehene Anzahl von Baugrundstücken auszuweiten und eine noch massivere Bebauung zuzulassen?Wie viele und welche Häuser bzw. Wohneinheiten sind geplant?Wurde die Spielplatzfläche verkleinert?
- Auf welche Weise wird die Verwaltung den laut gültigem B-Plan 187 stadtbildprägend festgesetzten Baumbestand bzw. die zu erhaltene Hecke entlang der Holländischen Heide dauerhaft schützen?
- Mit welcher Begründung geht die Verwaltung davon aus, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat? Warum wird keine Umweltprüfung nach §2, Abs. 4, BauGB und auch kein Umweltbericht nach § 2a, BauGB erstellt?
- Welche Ausgleichsmaßnahmen werden vor Ort zur Kompensierung des Flächenverbrauchs durchgeführt?
- Der stadtökologische Planungsbeitrag zum Flächennutzungsplan 2005 beurteilt das Baugebiet ökologisch als sehr wertvoll. Wie beurteilt die Verwaltung heute die ökologische Bedeutung der Fläche in Bezug auf die Schutzgüter Biotop, Wasser, Artenvielfalt, Klima und Boden?
- Anwohnerinnen und Anwohner lehnen eine Bebauung nicht grundsätzlich ab. In einem Kompromiss schlagen sie vor, um die Bebauung nachhaltig und verträglich zu gestalten, nur max. 25 Einfamilienhäuser zu errichten. Wie wird die Stadt moderierend eingreifen, um den Kompromiss zu ermöglichen?
- Entspricht es den Tatsachen, dass im Baugebiet „Vogelsangstr. / Wilhelm-Raabe-Weg“ die Bebauung im Nachhinein doch massiver ausgefallen ist, als durch die Festsetzungen der Stadt Wuppertal beabsichtigt war?
Falls ja, wie will die Verwaltung verhindern, dass sich ein solches Vorgehen im Baugebiet „Holländische Heide“ wiederholt?
- Wie wird sichergestellt, dass die Neubauten die angrenzende ein- bis zweigeschossige Bebauung nicht überragen?
Bitte leiten Sie die Antworten auch an die BV Uellendahl-Katernberg weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Liebert Klaus Lüdemann
stellv. Fraktionsvorsitzende Stadtverordneter